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Politik: Nein zu Atomlager ist rechtswidrig

Entscheidung zu Neckarwestheim

Mannheim (dpa). BadenWürttemberg muss neu über einen Bauantrag für das geplante Atommüll-Zwischenlager Neckarwestheim entscheiden. Das Verwaltungsgericht Mannheim erklärte die Ablehnung durch die Gemeinde Gemmrigheim (Kreis Ludwigsburg) am Dienstag für rechtswidrig und verpflichtete das Land zu einer neuen Entscheidung. Die Gemeinde hatte die erforderliche Zustimmung unter Berufung auf einen Regionalplan verweigert. In dem unterirdischen Lager sollen bis zu 150 Castor-Behälter aufbewahrt werden (Az: 3 S 1689/01).

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