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Der Bundestag.

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Update

Netzpolitik-Affäre: Auch Bundestagsabgeordnete standen unter Verdacht

Der Verfassungsschutz nahm zwei Journalisten ins Visier, aber offenbar auch Parlamentarier. Außerdem verteidigt Ex-Generalbundesanwalt Harald Range nun sein Verhalten in der Affäre.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in seinen Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats den Verdacht auch auf Abgeordnete des Bundestags gelenkt. So heißt es in den beiden Anzeigen, die sich auf Veröffentlichungen des regierungskritischen Internet-Blogs „Netzpolitik.org“ beziehen, es würden Zitate aus internen Berichten wiedergegeben, die jeweils „im Nachgang zur Sitzung des Vertrauensgremiums (VG)“ erstellt worden seien. Dieses Gremium hat neun Mitglieder, vier von der Union, drei von der SPD sowie jeweils eines von der Linken (Dietmar Bartsch) und Grünen (Anja Hajduk), die in der Anzeige allerdings nicht namentlich genannt werden. Der Generalbundesanwalt hatte nach der Strafanzeige Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Aktivisten von „netzpolitik.org“ aufgenommen, die nach Einmischung von Justizminister Heiko Maas (SPD) nun zügig beendet werden sollen.

Das Vertrauensgremium des Bundestags bewilligt die Wirtschaftspläne der Geheimdienste, die dem Grundsatz der Haushaltsöffentlichkeit entzogen sind. Im öffentlichen Haushaltsplan werden nur die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne bei den für die Geheimdienste jeweils zuständigen Ministerien benannt. Zu den Aufgaben des VG zählt es auch, den Umgang mit den gewährten Haushaltsmitteln beim Bundesnachrichtendienst (BND) dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) parlamentarisch zu kontrollieren.

Range wehrt sich

In den Strafanzeigen, die dem Tagesspiegel vorliegen, werden weder die Abgeordneten noch die beiden „Netzpolitik.org“-Mitarbeiter konkret verdächtigt. Die Sachverhaltsschilderung durch das BfV macht allerdings deutlich, wer mit den als „Verschlusssache“ eingestuften Dokumenten befasst gewesen sein soll. Die Unterlagen bezogen sich auf den Wirtschaftsplan des BfV von 2013 sowie ein Konzept des Dienstes zur „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ (Efi), mit der soziale Netzwerke wie Facebook auf extremistische Bestrebungen durchforstet werden sollten. „Netzpolitik.org“ hatte die Pläne als „Ausbau der Internet-Überwachung“ angeprangert.

Harald Range, Ex-Generalbundesanwalt.
Harald Range, Ex-Generalbundesanwalt.

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Der von Maas entlassene Generalbundesanwalt Harald Range hat derweil seinen Widerstand gegen das Drängen des Justizministerium in dem Verfahren gerechtfertigt. „Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen - auch um mich nicht strafbar zu machen“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, fügte er mit Blick auf ein externes Gutachten hinzu, das auf Veranlassung von Maas gestoppt wurde.

Darin war ein externer Fachmann zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei Veröffentlichungen des Blogs Netzpolitik.org über Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um den Verrat von Staatsgeheimnissen handelt. Range hatte ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen zwei Blogger von Netzpolitik.org eingeleitet. Das wurde vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert, die Regierung distanzierte sich. Am Dienstag griff Range Minister Maas frontal an und erklärte: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Noch am selben Tag beantragte Maas Ranges Versetzung in den Ruhestand. Die Affäre ist damit aber noch nicht ausgestanden.

Strafvereitelung im Amt?

Denn nun stehen Minister Maas sowie der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in der Kritik. Gegen Maaßen, dessen Behörde die Ermittlungen gegen die Blogger mit einer Anzeige ins Rollen brachte, gibt es Rücktrittsforderungen aus der Linkspartei und der FDP. Maas sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er habe sich erst spät in das Ermittlungsverfahren eingeschaltet. Die Linksfraktion im Bundestag will erreichen, dass der Innenausschuss Einblick in die Strafanzeige des Bundesamts für Verfassungsschutz und das den Ermittlungen zugrundeliegende Gutachten bekommen. „Die Fakten gehören auf den Tisch des Parlaments, damit sich die Abgeordneten selbst ein Bild machen können“, forderte die innenpolitische Fraktionssprecherin Ulla Jelpke. Am Donnerstag stellte sich heraus, dass das Gutachten auch im Bundesinnenministerium bekannt war.

Es sei „nachrichtlich an zwei Fachabteilungen des BMI übermittelt“ worden, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Aus der Stellungnahme geht auch hervor, dass das Haus von Thomas de Maizière (CDU) im Juni über das Bundeskriminalamt von dem Ermittlungsverfahren erfuhr. Nach Informationen der „FAZ“ war der Bundesanwaltschaft schnell klar, dass sich der Verdacht des Landesverrats eher gegen mögliche Verräter im Verfassungsschutz richten würde als gegen die Blogger. Die habe Range von dem Verfahren unterrichtet, um eine mögliche Verjährung von Vorwürfen wegen Bestimmungen des Presserechts zu verhindern.

Range habe angedeutet, dass er sich ansonsten womöglich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht hätte, schreibt die Zeitung. Die inzwischen von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete Ruhestandsurkunde für Range soll laut Bundespräsidialamt am Freitag ans Justizministerium gehen. Wann sie Range ausgehändigt wird, steht noch nicht fest. Als Nachfolger schlägt Maas den Münchner Generalstaatsanwalt Peter Frank vor. (mit dpa)

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