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Neu-Delhi: Prozess gegen Attentäter von Bombay vertagt

Als Ende November 2008 zehn Terroristen drei Tage lang in Indiens Film- und Finanzmetropole Bombay wüteten und über 170 Menschen töteten, ging sein Foto um die Welt: Der 21-jährige Pakistaner Ajmal Amir Kasab wurde zum Gesicht des Terrors. Am Mittwoch sollte der Prozess gegen den einzig überlebenden Attentäter von Bombay beginnen.

Doch die Verhandlung platzte nach wenigen Minuten: Der Angeklagte, dem die Todesstrafe droht, stand plötzlich ohne Verteidigung da. Der Prozess wurde vertagt.

Das Gericht setzte überraschend Kasabs Pflichtverteidigerin Anjali Waghmare ab. Es warf ihr einen Interessenkonflikt vor. Angeblich soll sie auch einen Zeugen der Terror-Attacke vertreten. Waghmare bestritt dies – aber vergeblich. Kasab verlangte erneut einen Anwalt aus Pakistan.

Die Anklageschrift gegen ihn und andere Verdächtige füllt 11 000 Seiten. Man wirft Kasab unter anderem Mord, Entführung und „kriegerische Handlungen gegen Indien“ vor. Die Terroristen hatten Ende November Nobelhotels und andere Gebäude in Bombay überfallen, Geiseln genommen und sich drei Tage einen Häuserkampf mit den Sicherheitskräften geliefert. Der Staatsanwalt Ujjwal Nikam sagte, er hoffe, am Freitag die Anklage verlesen zu können.

Indien sieht die pakistanische Terrorgruppe Lashkar-e-Toiba (LeT) hinter der Tat. Die radikalen Islamisten kämpfen für die Unabhängigkeit Kaschmirs. Sie werden für eine Vielzahl tödlicher Anschläge verantwortlich gemacht. Seit 2002 ist LeT sowohl in Indien als auch in Pakistan verboten. Westliche Geheimdienste stützen Indiens Vorwurf, dass die LeT und vielleicht auch „Schurkenelemente“ aus Pakistans Geheimdienst ISI hinter dem Anschlag stecken.

Derweil kommt in Pakistan der Anführer der aufständischen Koranschüler, die sich 2007 blutige Kämpfe mit pakistanischen Sicherheitskräften um die Rote Moschee in Islamabad lieferten, gegen Kaution frei. Der Verteidiger des radikalen Geistlichen Maulana Abdul Aziz, Shaukat Aziz Siddiqui, sagte am Mittwoch, er rechne „innerhalb von zwei oder drei Tagen“ mit der Freilassung des früheren Madrasa-Chefs. Das Verfassungsgericht habe festgestellt, dass nichts gegen Maulana Abdul Aziz vorliege, das eine Freilassung gegen Kaution verhindern könnte. Bei den Gefechten um den von radikalen Koranschülern besetzten Madrasa-Komplex in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad waren vor knapp zwei Jahren nach Regierungsangaben mehr als 100 Menschen getötet worden.chm/dpa/AFP

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