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Neuberechnung: Landen Hartz-IV-Sätze wieder vor dem Verfassungsgericht?

Der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert will das Hartz-IV-Gesetz erneut beim Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Berlin - Je tiefer er in die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze eingestiegen sei, sagte der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert am Montag vor den Abgeordneten des Sozialausschusses, desto größer seien seine Zweifel geworden. Auf die Frage, ob die Koalitionspläne zu Hartz IV den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, sagte Borchert: „Nach meiner Überzeugung läuft der Gesetzgeber ins offene Messer.“ Der Sozialrichter hatte in Karlsruhe die erste der drei Vorlagen eingereicht, in denen die Hartz-IV-Gesetzgebung beanstandet wurde – und so dazu beigetragen, dass die bestehenden Regelungen im Februar gekippt wurden. Borchert sagte, er sehe keine andere Möglichkeit, als das Gesetz erneut beim Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Zu der „Fülle von Ungereimtheiten“, die der Sozialrichter moniert, gehört der Zuschnitt der Referenzgruppe, nach der die Politik bemisst, wie viel Geld einem Hartz-IV-Empfänger im Monat zum Leben zusteht. Bei der Anhörung kritisierten auch mehrere andere Sachverständige, dass die Bundesregierung bisher keinen Versuch unternommen habe, aus der Vergleichsgruppe die verdeckt Armen herauszurechnen. Das sind die Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber aus Unkenntnis oder Scham nicht geltend machen. Es sei „dringend“, dies zu ändern, sagte Georg Cremer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Er verwies auf Studien der Armutsforscherin Irene Becker, wonach rund fünf Millionen Menschen in Deutschland unterhalb des Hartz-IV-Niveaus leben, ohne staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Cordula Eubel

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