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Politik: Neue Auflagen für Castor-Transporte

Wer Atomtransporte rollen lassen will, muss künftig eine Reihe neuer Auflagen erfüllen. Die insgesamt zehn Kriterien sind die Konsequenz aus dem Strahlenschutz-Skandal, der im März 1998 zum Transportstopp führte.

Von Robert Birnbaum

Wer Atomtransporte rollen lassen will, muss künftig eine Reihe neuer Auflagen erfüllen. Die insgesamt zehn Kriterien sind die Konsequenz aus dem Strahlenschutz-Skandal, der im März 1998 zum Transportstopp führte. Damals waren an Transportbehältern bis zu 10 000fach überhöhte Strahlungen gemessen worden. Zum Teil wusste die Industrie seit Jahren von dem Problem, hatte aber still geschwiegen.

Inzwischen sind bei den Transportbehältern, die für die Atommüll-Fahrten ins Zwischenlager Ahaus benutzt werden, die technischen Probleme gelöst. So gibt es neue Verfahren und Vorschriften dafür, wie die Behälter mit den abgebrannten Brennstäben beladen werden müssen. Unsaubere Beladung war der Hauptgrund für die "heißen Stellen" hoher Radioaktivität an der Außenhaut der Behälter gewesen: Wasser aus den Lagerbecken der Atomkraftwerke, in dem radioaktive Teilchen schwebten, war auf die Behälterwände geraten.

Zusätzlich müssen die Betreiber jetzt zahlreiche Kontrollen vornehmen und Nachweise führen. Denn seinerzeit hatten sich etliche Firmen auf eine unklare Rechtslage berufen und damit ihr Schweigen gegenüber den Aufsichtsbehörden gerechtfertigt. Darum wird jetzt ein einziger Mitarbeiter an jedem Reaktor für den gesamten Vorgang verantwortlich sein. Hinzu kommen Informations- und Meldepflichten, um zu verhindern, dass Probleme erkannt, aber nicht gemeldet werden.

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