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Politik: Neue Runde der Konsensgespräche

Auf der Agenda steht dabei vor allem die Neuregelung der Berufs- und Erwerbsminderungsrentenbir Vertreter von Bundesregierung und Opposition kommen an diesem Dienstag zu einer weiteren Runde der Rentenkonsensgespräche zusammen. "Wir hoffen, dass jetzt mit der konstruktiven Arbeit begonnen wird", hieß es am Montag im Bundesarbeitsministerium.

Auf der Agenda steht dabei vor allem die Neuregelung der Berufs- und Erwerbsminderungsrentenbir

Vertreter von Bundesregierung und Opposition kommen an diesem Dienstag zu einer weiteren Runde der Rentenkonsensgespräche zusammen. "Wir hoffen, dass jetzt mit der konstruktiven Arbeit begonnen wird", hieß es am Montag im Bundesarbeitsministerium. Auf der Agenda steht dabei vor allem die Neuregelung der Berufs- und Erwerbsminderungsrenten. Zuerst wollen die Sozialexperten aber über das bislang vorgelegte Zahlenmaterial sprechen.

Die Union hat bei den Zahlen offensichtlich noch erheblichen Erläuterungsbedarf, wie es am Montag in Teilnehmerkreisen hieß. Bei der SPD und auch bei der FDP wertete man dieses Nachhaken bei den Zahlen aber eher als taktisches Manöver. "Ich habe den Eindruck, dass die CDU auf Zeit spielt", sagte die FDP-Sozialexpertin Irmgard Schwaetzer dem Tagesspiegel. Die CDU versuche offensichtlich, wichtige und vielleicht auch unliebsame Rentenfragen nicht vor dem 14. Mai - den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen - anzurühren.

Der CDU-Rentenexperte Andreas Storm sagte dagegen, das Hinterfragen der Zahlen aus dem Arbeitsministerium hätte überhaupt nichts mit Hinhaltetaktik zu tun. Bevor über Sach- und Detailfragen gesprochen werde, müssten die Folgerungen aus dem Datenmaterial klar sein: "Solange man nicht weiß, was jemand in 20 Jahren von seiner Rente erwarten kann, braucht man nicht über die Abschläge in der Erwerbsminderungsrente zu sprechen", sagte er dem Tagesspiegel.

Auch für Schwaetzer ist klar, dass das Datenmaterial noch einmal geprüft werden muss. Dann sollte es aber an die Sachfragen wie die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente gehen - auch wenn für Dienstag hier noch "keine definitive Entscheidung" zu erwarten sei. Wichtig sei für die FDP die Frage, wie die Reform der Erwerbsminderungsrente finanziert werden solle. Ihrer Ansicht nach würden Riesters bisherige Vorschläge hierzu eine Erhöhung der Beitragssätze um 0,2 Prozentpunkte bedeuten. Dies komme für die FDP nicht in Frage.

Die vom Arbeitsminister in seinem Eckpunktepapier zur Rentenreform vorgezeichneten Vorschläge sehen vor, die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wegen der derzeit ungünstigen Arbeitsmarktsituation beizubehalten. Die frühere Bundesregierung hatte hier starke Einsparungen beschlossen. Das Gesetz wurde aber von der jetzigen Regierung bis zum Jahresende ausgesetzt. Der Vorschlag von Riester sieht jetzt ein zweistufiges Modell für Erwerbsminderungsrenten vor: Wer etwa durch eine Krankheit oder einen Unfall nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, bekommt eine Vollrente. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, soll den Anspruch auf eine halbe Rente durch den Rentenversicherungsträger bekommen. Die Erfahrung zeigt aber, dass gerade Teilzeitkräfte auf dem Arbeitsmarkt nur schwer eine Anstellung bekommen.Dieses Arbeitsmarktrisiko soll künftig durch eine weitere halbe Rente durch die Bundesanstalt für Arbeit gedeckt werden. Dieser Anspruch gelte aber nur so lange, wie auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehe, hieß es beim Verband der Rentenversicherungsträger (VDR). Nur so lange sei es für die Rentenversicherungsträger kostenneutral, gab Pressesprecher Günter Albrecht zu bedenken.

Die Neuregelung der Erwerbsminderungsrente sieht nach Riesters Vorschlägen auch Abschläge - entsprechend denen bei Altersrenten - für diejenigen vor, die jünger als 60 sind. Für alle, die bei Inkrafttreten der beabsichtigten Reform schon älter als 40 Jahre alt sind, sieht Riester einen Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit vor.

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