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"Gegen die Asylrechtsverschärfung" gingen Flüchtlinge und Deutsche am Tag der Bundestagsentscheidung in Berlin auf die Straße - hier am Potsdamer Platz.

© Paul Zinken/dpa

Neues Asylgesetz: Kein Bargeld mehr an Flüchtlinge

Flüchtlinge kommen nach Deutschland, weil sie Geld bekommen. Meint die Regierung - und streicht es im geänderten Asylgesetz.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière nennt sie die „größte und umfassendste Änderung des Asylrechts seit den 90er Jahren“. Und tatsächlich folgt das jetzt im Bundestag verabschiedete Artikelgesetz zum Asyl der Linie, die im Jahr 1992 eingeschlagen worden war. Damals schränkte die schwarz-gelbe Bundesregierung - mit Zustimmung der oppositionellen SPD - das individuelle Recht auf Asyl erstmals ein. Zuvor allerdings hatte man, wie jetzt, versucht, die Zahl der Asylbewerber durch das Herunterfahren sogenannter Pull-Faktoren zu senken, also staatlicher Leistungen, die angeblich Menschen verlocken, gerade in Deutschland Asyl zu suchen.

Sachleistungsprinzip ist 35 Jahre alt

Ein wesentlicher Punkt damals wie heute war die Einführung des sogenannten Sachleistungsprinzips. „Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können“, heißt es im am Donnerstag beschlossenen Artikelgesetz, „soll der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden.“ 1980 hatte die sozialliberale Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt erstmals beschlossen, Sozialhilfe für Asylbewerber möglichst als „Sachleistung“ zu geben, über Lebensmittelpakete, Kleidungslieferungen und Gutscheine. Eigenes Geld konnten sie zudem nicht verdienen, weil dies schon ein Jahr zuvor verboten worden war.

Bürokratiefalle Gutscheinsystem

Ob das Sachleistungsprinzip jetzt, Jahrzehnte später, greifen wird, ist fraglich. Die Kanzlerin sprach nach dem Flüchtlingsgipfel mit den Ländern im September bereits vorsichtig davon, dass man dies davon abhängig machen werde, ob es zu „vertretbarem Verwaltungsaufwand“ führt. Weil dies bisher nicht der Fall war, wurde es in den vergangenen Jahren mal gelockert, mal ausgesetzt. In einer Tagesspiegel-Umfrage hatten sich kürzlich denn auch zehn der 16 Landesregierungen gegen die erneute Einführung ausgesprochen. Niedersachsens Regierungssprecher kommentierte, das Gutschein-System sei „ja nicht abgeschafft“ worden, „weil es so gut funktioniert hat“.

Was Flüchtlingen hilft, hilft auch den Behörden

Auch eine soeben erschienene Analyse „Lebenslagen von Asylbewerbern. Vorschläge zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung“ der Robert-Bosch-Stiftung und des Normenkontrollrats - er berät die Regierung in Fragen der Entbürokratisierung - stellt fest: „Insbesondere die Leistungserteilung nach dem Sachleistungsprinzip ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden." Der Text, dem eine größere Studie folgen soll, macht sich für einen Abbau von Bürokratie stark, der der überlasteten deutschen Asylverwaltung und den kommunalen Ämtern helfen, aber auch das Leben der Flüchtlinge erleichtern würde. So schlagen die Autorinnen Überweisungen statt Barauszahlung von Geld vor und einen Behandlungsschein für Kranke für ein ganzes Quartal, der die Einzelanträge ersetzen könnte. Außerdem könnte auch der Zugang zu Bildungsangeboten, Sprachkursen zum Beispiel, über Chipkarten laufen, ohne dass Flüchtlinge immer wieder Anträge stellen müssten. Vor allem unterhalb dessen, was Gesetze regeln können, heißt es in der Studie, gebe es "erhebliche Vereinfachungspotenziale".

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