zum Hauptinhalt

Neues Gesetz: Falsche Väter garantieren kein Bleiberecht

Um Betrug beim Bleiberecht zu erschweren, will der Bundesrat das Recht auf Anfechtung der Vaterschaft ändern. Vorgetäuschte Vaterschaften sollen künftig nicht mehr als Begründung für einen Aufenthaltstitel geltend gemacht werden können.

Durch die Änderung des Rechts auf Anfechtung der Vaterschaft sollen alleinerziehende ausreisepflichtige Ausländerinnen daran gehindert werden, mit dem Verweis auf einen angeblichen Vater eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu erhalten. In der Praxis waren Fälle bekannt geworden, in denen von Abschiebung bedrohte Ausländerinnen Obdachlosen oder Sozialhilfeempfängern Geld dafür boten, dass sie sich als Vater ihres Kindes ausgeben.

In diesen Fällen von Scheinvaterschaften waren bislang den Standesbeamten selbst bei erheblichen Zweifeln die Hände gebunden. Jetzt können Vaterschaftsanerkennungen, bei denen weder eine sozial-familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft vorliegt, gerichtlich überprüft werden.  (iba/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false