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Geht's für Minijobber bald höher hinaus?

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Neuregelung: Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 450 Euro

Ab dem kommenden Jahr sind für Minijobber 50 Euro mehr möglich, denn der Bundesrat hat die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bewilligt. Diese Aufstockung hat jedoch auch neue Regeln bei der Rentenversicherung zur Folge.

Minijobber dürfen ab Januar 450 statt 400 Euro im Monat verdienen, ohne dass ihnen die Vergünstigungen bei Sozialabgaben und Steuern gestrichen werden. SPD, Grüne und Linkspartei brachten am Freitag im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit auf, um das schwarz-gelbe Vorhaben zu stoppen. Es ist die erste Anhebung der Verdienstgrenze seit der Reform der Minijobs unter Rot-Grün im Jahr 2003. Die öffentlichen Kassen kostet die Reform durch Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben jährlich etwa 300 Millionen Euro.

Jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis ein Minijob

Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten, wie die Minijobber in der Statistik heißen, hatte 2011 einen Rekord von 7,5 Millionen erreicht. Ende März 2012 waren es noch knapp 7,3 Millionen. Jeder fünfte Job ist ein Minijob. Dagegen stehen rund 29 Millionen sozialversicherungspflichtige Jobs. Der Großteil der Minijobber (4,76 Millionen) geht keiner anderen Beschäftigung nach. Neun von zehn dieser ausschließlich geringfügig Beschäftigten arbeiten nach einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zu Niedriglöhnen. Minijobber verdienen demnach pro Stunde nur halb soviel wie regulär Beschäftigte. Minijobs stehen daher im Ruf, zur Festigung des Niedriglohnsektors beizutragen. Minijobs sind eine Domäne der Frauen. Sie stellen mit 63 Prozent fast zwei Drittel der Minijobber. Die vier Branchen mit den meisten Minijobbern waren laut BA im März 2012 Handel, wirtschaftliche Dienstleistungen wie Reinigungsgewerbe, das Gastgewerbe sowie das Gesundheits- und Sozialwesen.

Opt-Out bei der Rente - Auch für Midijobs steigt Grenze

Arbeitnehmer zahlen für Minijobs keine Sozialabgaben. Stattdessen entrichten Arbeitgeber pauschal 30 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern. Verbunden mit der Neuregelung zum Jahreswechsel ist eine Änderung im Rentenrecht. Minijobber müssen es dann ausdrücklich ablehnen (Opt-out), wenn sie den Rentenbeitrag der Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent nicht auf den vollen Beitragssatz von dann 18,9 Prozent aufstocken wollen. Sie müssten dann für einen 450-Euro-Job bis zu 22 Euro aus eigener Tasche an die Rentenversicherung abführen. Angehoben wird auch die Einkommensgrenze für die so genannten Midijobs. Sie steigt um 50 auf 850 Euro. Zwischen Einkommen von 450 bis 850 Euro steigen die Sozialabgaben schrittweise auf die volle Höhe an.

Geringfügig Beschäftigte mit sehr niedrigem Verdienst müssen zudem beachten, dass der Rentenversicherungsbeitrag auf Grundlage eines Mindesteinkommens berechnet wird. Diese Mindestbemessungsgrenze steigt zum 1. Januar 2013 von 155 auf 175 Euro. Wer beispielsweise in einem Privathaushalt beschäftigt ist und nur 100 Euro monatlich verdient, müsste als Aufstocker trotzdem 24,50 Euro an die Rentenversicherung abführen. (Reuters/dapd)

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