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Politik: Nicht alle Macht an Brüssel

Von Albert Funk Wenn es an die Substanz geht, werden sich die Bundesländer meist einig – auch wenn es dauert. So sollte die detaillierte Stellungnahme des Bundesrats zum europäischen Reformprozess, welcher im EU-Konvent vorbereitet wird und in dem die Länder nicht an Einfluss verlieren wollen, schon im Februar vorliegen.

Von Albert Funk

Wenn es an die Substanz geht, werden sich die Bundesländer meist einig – auch wenn es dauert. So sollte die detaillierte Stellungnahme des Bundesrats zum europäischen Reformprozess, welcher im EU-Konvent vorbereitet wird und in dem die Länder nicht an Einfluss verlieren wollen, schon im Februar vorliegen. Interner Zwist und Abstimmungsprobleme verzögerten den Beschluss. An diesem Freitag wird er einstimmig verabschiedet und soll die weitere Debatte im Konvent beeinflussen. Die zentrale Forderung: Zuständigkeiten müssten klar auf die jeweiligen Ebenen verteilt sein, „im Interesse der Regionen, deren innerstaatliche Handlungsmöglichkeiten dadurch geschützt werden“, wie Bayerns Europaminister Reinhold Bocklet (CSU) sagt. Seine Düsseldorfer Kollegin Hannelore Kraft (SPD) meint: „Wo alle irgendwie mitverantwortlich sind, trägt letztlich niemand mehr die politische Verantwortung.“

So wollen die Länder vor allem die Macht der EU beschränken. In der Landwirtschaftspolitik soll Brüssel zwar den Agrarmarkt regeln dürfen, in der ländlichen Entwicklungspolitik und bei Struktur- und Umweltmaßnahmen aber allenfalls den Rahmen setzen. Auch in der Asylpolitik soll die EU nur Mindeststandards vorgeben. Der Zuzug von Ausländern soll nach Ansicht der Länder ausschließlich auf nationaler Ebene geregelt werden. Auch die Sozialpolitik soll Sache der Mitgliedsländer sein. Brüssel soll sich auch nicht in die Gesundheitspolitik, die Stadt- und Raumentwicklung und die Verbrechensvorbeugung einmischen. Die EU-Befugnisse bei Bildung, Steuerharmonisierung, Verkehr, Industrie und Energie sollten nicht ausgeweitet werden. Dagegen müsse die Rolle der EU in der Außen- und Sicherheitspolitik, auch der inneren Sicherheit, gestärkt werden.

Den Rat der Regionen wollen die Länder zum EU-Organ befördern, er soll ein Klagerecht bekommen. Der EU-Verfassungsvertrag soll zudem eine Grundrechtscharta enthalten. Der Präsident der EU-Kommission müsse vom EU-Parlament gewählt werden; das sieht auch eine Mehrheit im Konvent so. Der Europäische Rat schließlich, die Runde der Regierungschefs und Fachminister, soll nach dem Wunsch der Länder zu einer Staatenkammer – also einem europäischen Bundesrat – ausgebaut werden.

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