zum Hauptinhalt

Politik: Nicht ohne Kompass

Von Jost Müller-Neuhof

Verfassungsbruch! So schallte es durch die Republik, als Gerhard Schröder seinen Anlauf für Neuwahlen unternahm. Nun ist das Projekt endgültig zur Rechtssache geworden, und die Meinungen über den Streit können disparater nicht sein. Es ist kein überflüssiger Streit: Er dreht sich um den Vorrang der Verfassung und um die Frage, ob jenes Gericht, das über ihre Einhaltung wacht, in den wirklich wichtigen Dingen nur ein Anhängsel der Politik ist.

Deshalb verbieten sich politische Argumente, so rational und klug sie auch sein mögen. Jede politische Folge einer Entscheidung des Gerichts ist zu akzeptieren, und sie stellt auch keine Katastrophe dar. Gerhard Schröder wird sich damit abfinden, weiterzuregieren, Horst Köhler kann Präsident bleiben, und die Bürger werden ein solches Urteil ebenso schnell akzeptieren, wie sie sich auf die Neuwahlen eingestellt haben. In den kommenden Tagen bis zum Urteil steht nicht die Frage im Vordergrund, wann Politik und Recht zusammengehen müssen, sondern im Gegenteil, wie beides sauber zu trennen ist. Dass beides gleichwohl harmonieren muss, ist klar. Verfassungsrecht ohne Politik, schrieb der Staatsrechtler Klaus Stern einmal, ist wie Schifffahrt ohne Wasser. Allerdings ergänzte er auch: Politik ohne Recht ist wie Seefahrt ohne Kompass.

1983 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem rechtlichen Kompass einen Kurs für Artikel 68, die Vertrauensfrage, bestimmt. Es fällte ein scheinbar widersprüchliches Urteil, das für die Politik gleichwohl handhabbar ist und ihre Spielräume achtet. Es war ein überraschendes Urteil. Allgemein wurde erwartet, das Gericht kippe Helmut Kohls listigen Trick, sich eine frische Mehrheit zu verschaffen. Aber hat der Kanzler damals wirklich die Verfassung verbogen? Nein. Die FDP hatte die Seiten gewechselt. Die Fraktion mag das mitgetragen haben, die Basis nicht. Das Verfassungsgericht rechnete damals dieses Zerwürfnis der Fraktion zu.

Heute steht das Gericht vor einer nahezu identischen Situation. Natürlich, Schröder könnte sich wie Kohl damals die nötigen Mehrheiten für die restliche Legislaturperiode zusammenzwingen. Wenn eine Bundesregierung mitansehen muss, wie Landtagswahl um Landtagswahl für sie verloren geht, wie das Murren gegen einen Reformkurs immer lauter wird, sich gar eine neue Linkspartei gründet, dann berührt dieses Geschehen die Parlamentarier ganz massiv. Kanzler Schröder durfte diese Dimension sehen, ohne dass er auch nur eine einzige Abstimmung verloren hat. Er darf zweifeln, es ist sein Recht.

Die Verfassung schreibt, Weimar hin, Weimar her, nicht vor, dass eine Legislaturperiode auf Teufel komm raus zu Ende geführt werden muss. Zum Primat der Politik, das es bei Artikel 68 in der Tat geben muss, gehört auch der begründete Zweifel am Rückhalt in den eigenen Reihen und die Möglichkeit, in diesem Fall den Bundespräsidenten nach einer verlorenen Vertrauensabstimmung um Neuwahlen zu bitten. Der Bundespräsident war schlussendlich gut beraten. Die überzogene Notstandsemantik seiner Rede war unangebracht und streckenweise sogar peinlich. Aber er hielt sich nicht nur strikt an die Vorgaben der Verfassung, sondern auch des Verfassungsgerichts, teilweise sogar im Wortlaut.

Das Gericht steht nun vor der Frage, den Kurs von 1983 möglicherweise aufzugeben und neu zu bestimmen. Den Vorrang der Politik bei diesem umstrittenen Verfassungsartikel kann es gleichwohl nicht aufgeben. Es muss nur einen Weg finden, Missbrauch zu vermeiden, und hier hat das Urteil von 1983 ein vernünftiges Fundament geliefert. Das Recht muss sich nicht zurücknehmen, nur die rechtliche Kontrolle. Dies ist der feine Unterschied, der den Status der Verfassung als Rahmen und Begrenzung der Politik wahrt. Werner Schulz empört sich, dass „gefühltes Misstrauen“ schon reichen soll, ein Parlament aufzulösen. Er hat vollkommen Recht in der Wahl seiner Worte – nur mit seiner Empörung nicht. Denn Misstrauen wird immer gefühlt. Wenn Misstrauen sichtbar und spürbar wird, heißt es nicht mehr Misstrauen, sondern Widerstand. So weit muss es kein Kanzler kommen lassen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false