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Politik: Nicht um jeden Preis

Eine Patientenverfügung (PV) kann jeder schreiben, nicht nur beim Notar. Mit ihrer Hilfe soll jeder vorab bestimmen können, wie er behandelt werden will, wenn etwa ein Unfall einen hindert, sich zu lebensverlängernder Apparatemedizin zu äußern.

Eine Patientenverfügung (PV) kann jeder schreiben, nicht nur beim Notar. Mit ihrer Hilfe soll jeder vorab bestimmen können, wie er behandelt werden will, wenn etwa ein Unfall einen hindert, sich zu lebensverlängernder Apparatemedizin zu äußern. Wenn sich aber ein Angehöriger, der die PV umsetzen will, und ein Arzt uneins sind, entscheidet ein Vormundschaftsgericht. Dabei darf die lebensverlängernde Medizin generell nur ausgesetzt werden, wenn eine Krankheit unumkehrbar tödlich ist. Die bisherige Justizministerin Zypries hatte einen Gesetzentwurf zur PV vorgelegt. Unter anderem sollte die PV auch – und daran ist die Vorlage gescheitert – bei nicht zwangsläufig tödlich verlaufenden Fällen gelten. babs

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