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Nichtraucherschutz: Abgeordnete planen Gesetzesantrag für Rauchverbot

Eine bundeseinheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz ist offenbar doch noch nicht vom Tisch. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten plant einen Gesetzesantrag, falls die Länder sich nicht bis März auf wirksame Maßnahmen geeinigt haben.

Berlin - Der fraktionsübergreifende Gesetzesantrag soll vorgelegt werden, falls die Bundesländer nicht zu einer Einigung kommen sollten. Der Entwurf sieht unter anderem ein allgemeines Rauchverbot für alle Speisegaststätten, Diskotheken und Weinlokale vor.

Geraucht werden soll dort dem Gesetzentwurf zufolge nur noch in eigens gekennzeichneten, getrennten Räumen. In Kneipen soll das Rauchen erlaubt bleiben, diese müssen allerdings gekennzeichnet werden. Sollte die Einigung der Länder hinter diesen Vorstellungen der Parlamentariergruppe zurückbleiben, soll der Gesetzentwurf auch gegen die rechtlichen Bedenken der Bundesregierung noch im März ins Parlament gebracht werden.

Streit um Zuständigkeit

Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember eine eigene Gesetzesinitiative zum Nichtraucherschutz gestoppt, weil sowohl das Bundesinnen- als auch das Bundesjustizministerium verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten. Danach fällt das Gaststättenrecht nicht in die Zuständigkeit des Bundes.

Das sieht die Parlamentariergruppe anders. Die Gesundheitsvorsorge, zu der auch der Nichtraucherschutz gehöre, sei eindeutig eine Bundesaufgabe, argumentiert sie. Das gelte auch für Gaststätten. Die Parlamentarier wollen am Freitag in den Fraktionen erkunden, ob eine ausreichende Mehrheit für das Gesetz erzielt werden kann. (tso/ddp)

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