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Nichtraucherschutz: Ende des blauen Dunsts

Raucher müssen sich von 1. August an in drei Bundesländern einschränken. Eine Ächtung der Qualm-Liebhaber soll es aber nicht geben.

In Baden-Württemberg und Niedersachsen treten Rauchverbote in Gaststätten, Krankenhäusern, Landesbehörden und Schulen in Kraft. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen zunächst in Behörden, Kliniken und Schulen verboten, vom kommenden Jahr an auch in der Gastronomie. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), begrüßte die Regelungen. "Es geht uns ja nicht darum, die Raucher zu diskriminieren oder zu ächten", sagte Bätzing. "Es geht uns darum, die Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen."

Sorge in der Gastronomie

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sorgt sich wegen der anstehenden Rauchverbote um Kneipen, Bars und Discotheken. "Wir können nur hoffen, dass nicht solche große Umsatzeinbußen eintreffen, die die Wirte hier aktuell befürchten", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. "Wir hätten uns, wenn es schon nicht zu verhindern ist, eine angemessene Übergangszeit vorstellen können." Die Rauchverbote hätten nach Ansicht des Dehoga bundesweit einheitlich erst im nächsten Frühjahr in Kraft treten sollen. Der Verband sprach von einer großen Verunsicherung unter den Gastwirten. In Gaststätten darf künftig nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden.

Zahlreiche Bundesländer planen für Anfang des kommenden Jahres ein grundsätzliches Rauchverbot in Landesbehörden, Schulen und Gaststätten. "Es haben mittlerweile wirklich alle verstanden, dass die Regelung möglichst einheitlich sein sollte", sagte die Drogenbeauftragte. "Das hat man ganz besonders in Niedersachsen gespürt, wo man jetzt zu einem umfassenden Nichtraucherschutz gekommen ist." Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) war von Ausnahmen für kleinere Kneipen abgerückt. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im Frühjahr auf ein weitgehendes Verbot verständigt.

Ausnahmeregelungen in mehreren Ländern

Dennoch wird es in mehreren Ländern Ausnahmen geben. Das Saarland will inhabergeführte Kneipen vom Rauchverbot ausnehmen. Bätzing betonte, die Gefahren des Passivrauchens seien in jedem Bundesland gleich. In Baden-Württemberg können volljährige Schüler an Gymnasien und Berufsschulen in Raucherecken weiter qualmen, falls die Lehrerkonferenz dies beschließt. Von September an darf in Bundesbehörden, öffentlichen Bussen und Bahnen nicht mehr geraucht werden. 16-Jährige dürfen dann keine Zigaretten mehr kaufen, sondern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Das hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Das ab dem 1. August geltende Rauchverbot in Niedersachsen ist nach Meinung des Lungenspezialisten Tobias Welte unzureichend. "Im Bereich des Arbeitsschutzes ist es sehr bedenklich, dass in der Gastronomie weiterhin in abgetrennten Räumen geraucht werden darf", sagte der Leiter der Klinik für Pneumologie an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in einem Gespräch. Da die Angestellten auch in den Raucherräumen bedienen müssten, seien sie weiterhin an einem Arbeitsplatz beschäftigt, der nachweislich schadstoffbelastet und gesundheitsschädlich sei. (mit dpa)

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