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Politik: Niedersachsen: Eid für Ausländer Landesregierung legt

Gesetzentwurf vor

Hannover Niedersachsen will Ausländern bei der Einbürgerung künftig mit einem Eid ein Bekenntnis zu den Werten der Verfassung abnehmen. Der entsprechende Vorstoß des Landes sei bei den Innenministern der anderen unionsregierten Länder auf breite Zustimmung gestoßen, sagte der niedersächsische Ressortchef Uwe Schünemann (CDU) am Montag in Hannover bei der Vorstellung des entsprechenden Gesetzentwurfs. Der Minister betonte, die Praxis, allein eine Einbürgerungsurkunde auszuhändigen, sei völlig unbefriedigend.

Künftig solle die Eidesleistung im Staatsangehörigkeitsgesetz verankert werden. Die neue Regelung sieht vor, dass Ausländer über 16 Jahren vor der Einbürgerung einen Eid leisten. Nach dem Gesetzentwurf soll die Formel lauten: „Ich schwöre, dass ich als deutscher Staatsangehöriger das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was dem deutschen Staat schaden könnte. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann Schünemann zufolge ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Der Gesetzentwurf soll Anfang Februar in den Bundesrat eingebracht werden. Der Minister sprach sich dafür aus, den Eid öffentlich ablegen zu lassen, beispielsweise bei Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen. Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes den Eid verweigere, könne nicht eingebürgert werden, betonte er. ddp

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