zum Hauptinhalt
Stoppt er die Maut im Bundesrat? Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

© Elena Metz/dpa

Niedersachsen kündigt Widerstand an: Stoppt der Bundesrat die Maut?

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil peilt ein Vermittlungsverfahren zur Pkw-Maut an. Kommen doch noch Ausnahmen im Grenzverkehr? Und was bedeutet das für die Kalkulation von Alexander Dobrindt?

Stoppt der Bundesrat die Pkw-Maut? Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil jedenfalls will versuchen, eine Mehrheit gegen das Projekt von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf die Beine zu bringen. "Ich erwarte sehr nachteilige Auswirkungen der Maut für die meisten Grenzländer und ihren kleinen Grenzverkehr", sagte Weil dem Tagesspiegel. "Insofern ist es ein Fehler, dass es keine Ausnahmen für Grenzregionen geben soll." Eine entsprechende Forderung der Länder hat die Bundesregierung zurückgewiesen, unter anderem mit dem Argument, das führe zu Mindereinnahmen. "Insgesamt wird es sehr viel mehr Bürokratie geben, aber nichts wird besser durch die Maut", sagte Weil weiter. "Ich kann mir aber gut vorstellen, dass wir versuchen werden, die Maut durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses doch noch zu verhindern." Die abschließende Entscheidung dazu treffe das Kabinett kurz vor der entsprechenden Bundesratssitzung. Das könnte schon kommende Woche der Fall sein, denn der Bundestag soll über das im Januar nachgebesserte Maut-Gesetz an diesem Freitag abstimmen. Da die SPD-Fraktion am Dienstag mehrheitlich die Maut gebilligt hat, steht der Zustimmung des Parlaments nichts mehr im Wege.

Verzögerung durch Vermittlung?

Der Bundesrat hat bei dem Gesetz zwar kein Zustimmungsrecht, es ist nur ein so genanntes Einspruchgesetz, das den Ländern praktisch ein aufschiebendes Veto einräumt. Doch kann die Länderkammer durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses das Gesetzgebungsverfahren verzögern. Da das Ende der Wahlperiode des Bundestages naht, wäre dann die Frage, ob eine Einigung im Vermittlungsverfahren gelingt - also ein Kompromiss in der Frage der Grenzregionen -, ob die Bundestagsseite sich durchsetzt und das Gesetz unverändert durchgeht oder ob die Verzögerung sich bis zur Wahl hinzieht. Dann würde die so genannte Diskontinuität einsetzen. Das bedeutet, dass der Gesetzentwurf quasi verfallen ist, der neue Bundestag müsste, wenn er die Maut weiterhin will, ein neues Gesetzgebungsverfahren einleiten. Derzeit hängt auch noch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Vermittlungsausschuss, bislang ohne Verhandlungstermin.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung Anfang März eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Ländern das Recht geben würde, in ihren Grenzregionen auf bestimmten Autobahnabschnitten die Mautpflicht für Ausländer auszusetzen. Ausländische Autofahrer zahlen die Maut nur für die Nutzung von Autobahnen, nicht aber - im Gegensatz zu Deutschen - auch für die Bundesstraßen. Diese Ausnahmeregelung soll nach dem Länderbeschluss greifen, "wenn dies zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen gerechtfertigt ist". Viele grenznahe Kommunen sind nach der Begründung des Beschlusses nur über Autobahnen gut erreichbar, weshalb einige Länder fürchten, dass bisherige Kunden von Einzelhandel und Gastgewerbe im kleinen Grenzverkehr künftig wegbleiben oder ihre Fahrten nach Deutschland reduzieren.

Widerstand auch in Saarbrücken und Mainz

Neben Weil hatten sich vor allem die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und ihre rehinland-pfälzische Kollegin Malu Dreyer (SPD) hatten sich dafür stark gemacht. Auch Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die Maut Nachteile im Grenzverkehr bringt. Befürchtet wird auch, unter anderem vom Deutschen Städtetag, dass bei einer Bemautung der Autobahnen direkt ab Grenze viele ausländische Autofahrer auf Bundesstraßen ausweichen und damit dort eine höhere Verkehrsbelastung entsteht. Auch ein solcher Ausweichverkehr soll durch den Bundesratsbeschluss vermieden werden. Ob es auch eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gibt, ist vorläufig unklar. Grundsätzlich ist sie vorhanden - die Länder ohne Regierungsbeteiligung der Union haben zusammen 38 der 69 Stimmen.

Finanzielle Folgen können gravierend sein

Für Dobrindt Maut-Plan hätte eine Ausnahme in den Grenzregionen freilich gravierende Folgen. Denn seine Einnahmenkalkulation beruht nicht zuletzt auf den Einfahrten von Ausländern im Grenzverkehr, vor allem so genannte Tagesdienstreisen (darunter fallen zum Beispiel auch Handwerker, die morgens für einen Auftrag einreisen und abends ins Nachbarland zurückfahren) und Privatfahrten für alle möglichen Zwecke von Einkaufen über das Tanken bis zum Berufspendeln. Gäbe es grenznahe Ausnahmen, müsste Dobrindt seine Einnahmenprognose möglicherweise deutlich senken. Bisher geht er von Einnahmen aus dem Vignettenverkauf an Ausländer in Höhe von 830 Millionen Euro im ersten Jahr aus. Abzüglich von 211 Millionen Euro für laufende Kosten und die Minderung der Kfz-Steuer für Neuwagen mit Euro-6-Norm in Höhe von gut 100 Millionen Euro bliebe nach der Schätzung des Verkehrsressorts ein Plus von 500 Millionen Euro. Die Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger (der im Auftrag des ADAC ein Gutachten erstellte), Thorsten Beckers von der TU Berlin und Alexander Eisenkopf von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen dagegen halten Dobrindts Annahmen für nicht plausibel. Nimmt man ihre Berechnungen zusammen, ergeben sich Einnahmen aus der Maut für Ausländer in Höhe von 250 bis 450 Millionen Euro. Sinken die Einnahmen aus dem kleinen Grenzverkehr, ergäbe sich daraus in jedem Fall ein Minusgeschäft aus der Maut.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false