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Horch und guck: Niedersachsens Innenminister Pistorius hält die Sammelwut beim Verfassungsschutz für rechtswidrig.

© Reuters

Niedersachsen: Verfassungsschutz speicherte illegal tausende Daten

Hannover hat die Speicherpraxis des Landes-Verfassungsschutzes geprüft. Das Ergebnis: Auch wer in eine Moschee ging oder zu einer Demo gegen Nazis, wurde aktenkundig – jetzt wird gelöscht.

Der Landwirt aus dem Wendland, der mit seinem Trecker den Castortransport nach Gorleben blockierte, die Studentin aus Oldenburg, die einfach nur in einem als „Szeneobjekt“ ausgemachten Mietshaus wohnte, der Schüler, der gegen den jährlichen Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf protestierte, der Muslim, der regelmäßig das Freitagsgebet in einer verdächtigen Moschee besuchte: Der niedersächsische Verfassungsschutz hat in etlichen Fällen illegal Menschen ausgeforscht. Von den 9004 personenbezogenen Datensätzen sollen nun 1937 umgehend, weitere 1564 möglichst bald gelöscht werden. Das sind zusammen nahezu 40 Prozent. Das kündigte am Dienstag die von Innenminister Boris Pistorius (SPD) vor einem halben Jahr eingesetzte Task-Force an.

"Das gesamte System hat versagt"

„Sie sehen mich einigermaßen alarmiert“, bekundete Pistorius bei der Vorlage des Prüfberichtes. Dieses Ausmaß rechtswidriger oder fehlerhafter Speicherungen habe er nicht erwartet. „Es geht hier nicht mehr nur um das Versehen einzelner Mitarbeiter, sondern das gesamte System hat versagt“, erklärte der Ressortchef, ohne dafür allerdings seinen CDU-Vorgänger Uwe Schünemann, der derzeit für den Bürgermeisterposten im westfälischen Höxter kandidiert, namentlich verantwortlich zu machen. Disziplinarrechtliche Folgen für einzelne Beamte schloss Pistorius aus.

1937 Datensätze müssen gelöscht werden

Der SPD-Minister hatte im September – ein halbes Jahr nach dem Machtwechsel in Niedersachsen – eine Überprüfung aller Datensätze des Geheimdienstes angeordnet. Zuvor war bekannt geworden, dass die Journalistin und Rechtsextremismus-Expertin Andrea Röpke illegal gespeichert worden war, ebenso eine Mitarbeiterin der Grünen-Landtagsfraktion und der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.

Nach 39 Sitzungen beanstandete die sechsköpfige Task-Force mit Verfassungsschutzvizepräsidentin Martina Schaffer und dem früheren Braunschweiger Verwaltungsgerichtspräsidenten Christian Büschen 1937 Datensätze als nicht gesetzeskonform und ordnete die umgehende Löschung an: 478 im Bereich Linksextremismus, 668 im Rechtsextremismus, 791 im Islamismus.

Betroffene wurden nicht informiert

Die Betroffenen würden allerdings darüber nicht informiert, da dies die Arbeitsweise des Geheimdienstes offenbaren könne, meinte Schaffer.

Unter die zu Unrecht Erfassten fallen auch alle neun Abgeordneten der ehemaligen Linken-Landtagsfraktion. In 299 Fällen war bereits die Erstspeicherung illegal, weil die Betroffenen nach Ansicht der Task-Force zu Unrecht als Verfassungsfeinde ausgemacht worden sind. Oft schon genügte die Beteiligung an bürgerlichen Protestformen. „Eine Blockade des Castors mag zwar ein Fall für die Polizei sein; Linksextremismus ist das noch lange nicht“, meinte der Minister. Ex-Richter Büschen bezeichnete die Speicherung von rund 100 Muslimen allein aufgrund von Moschee-Besuchen als Verstoß gegen die Religionsfreiheit im Grundgesetz.

Auch viele Minderjährige betroffen

Zwei Drittel der rechtswidrigen Erstspeicherungen betrafen Minderjährige. Über diese dürfen laut Verfassungsschutzgesetz nur Datensätze geführt werden, wenn ein individueller Gewaltbezug festgestellt wird – etwa das Mitführen von Schlagstöcken oder Pfefferspray auf Demonstrationen. Genau dies sei bei den Betroffenen aber nicht der Fall gewesen, erklärte Schaffer.

Mit Erreichen der Volljährigkeit hätten viele dieser Personen dann aber doch gespeichert werden dürfen, freilich ohne die Erkenntnisse aus der Jugendzeit. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle habe zwar ein Anfangsverdacht bestanden, die Daten seien aber länger als erforderlich gespeichert worden, kritisierte die Task-Force und forderte eine Abkürzung der Wiedervorlagefristen. Fünf Jahre betrage dafür derzeit die Höchstgrenze, der Verfassungsschutz habe diese Frist aber per Software automatisch vorgegeben, berichtete Pistorius. „Die Ausnahme wurde systematisch zur Regel gemacht.“

CDU und FDP sahen durch die Ergebnisse der Task-Force dagegen den „Vorwurf des politischen Missbrauchs als widerlegt“ an. Eine systematische Erfassung bestimmter Berufsgruppen wie Journalisten und Anwälte sowie linker Aktivisten habe es unter der schwarz-gelben Regierung nicht gegeben, erklärten die früheren Regierungspartnerinnen.

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