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Milde Strafen soll es den Plänen von Heiko Maas zufolge zum Bespiel für Mörder geben, die "aus Verzweiflung" handeln.

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Niedrigeres Strafmaß bei Mord: Das Strafrecht darf nicht politisch werden

Bisher galt, dass "niedrige Beweggründe" einen Mord kennzeichnen. Mit den Plänen von Justizminister Maas landet die Idee der Gleichheit vor dem Gesetz auf dem Müll. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Harald Martenstein

Für die Tat "Mord" soll es in Zukunft nicht mehr automatisch die Strafe "lebenslänglich" geben. Dies ist ein Projekt des Justizministers Heiko Maas. Heute sitzen Mörder mindestens 15 Jahre, im Durchschnitt bleibt ein Mörder etwa 20 Jahre in Haft. Maas will, dass manche Mörder nur zu fünf Jahren verurteilt werden, bei guter Führung ist man dann bald wieder zu Hause.

Milde Strafen soll es für Mörder geben, die "aus Verzweiflung" handeln oder sich mit dem Mord "aus einer aussichtslos erscheinenden Konfliktlage befreien". Das Beispiel, mit dem die Befürworter der Reform gern argumentieren, ist die Ehefrau, die ihren sadistischen Ehemann umbringt, während er schläft. Es gibt solche Fälle – Fälle, in denen fast jeder Verständnis für die Motive eines Mords aufbringen kann. In der Vergangenheit haben die Gerichte allerdings oft einen Kniff gefunden, um solchen Tätern die Höchststrafe zu ersparen.

Fast jeder Mörder steckt vor der Tat in einer Konfliktlage

Nun also soll jeder mit "Verzweiflung" und einer "aussichtslos erscheinenden Konfliktlage" argumentieren dürfen. Das sind recht schwammige Begriffe, mindestens so schwammig wie die "Heimtücke", die als Mordmerkmal im heute gültigen Paragrafen steht. Wie soll das laufen? Etwa so? "Ich war total pleite, der Konflikt war wirklich aussichtslos, und aus Verzweiflung über meine Geldnot musste ich den reichen Herrn Albrecht leider erstechen." Fast jeder Mörder steckt vor der Tat in einer Konfliktlage, wann ist die aussichtslos?

Bisher galt, dass "niedrige Beweggründe" einen Mord kennzeichnen. Maas will stattdessen einen Katalog "besonders verwerflicher Beweggründe" als Mordmerkmal einführen, darunter "rassistische und fremdenfeindliche Motive", natürlich auch sexistische, es gilt der Katalog der politischen Korrektheit. Ein politisches Strafrecht entsteht, in dem nicht jedes Leben gleich viel wert ist, egal ob einem der Ermordete sympathisch ist oder nicht.

Justizia ist nicht mehr blind. Ein Nazi, der einen Flüchtling ermordet, bekommt lebenslänglich. Der Flüchtling, der – mit Vorsatz und Plan, nicht in Notwehr – einen Rechten umbringt, kriegt fünf Jahre. So was Ähnliches hatten wir in Deutschland schon mal, unter umgekehrten Vorzeichen.

Das ist nicht Recht, das ist Unrecht

Im Christentum war jedes Leben ja irgendwie heilig, generell, diese Idee landet auf dem Müll, gemeinsam mit der Idee der Gleichheit vor dem Gesetz. Schon jetzt differenziert das Strafrecht ja zwischen Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge. In Zukunft: fünf Jahre für Mord, du musst es nur geschickt anstellen. Und wenn die nächste Regierung drankommt, vielleicht eine rechte, dann ist "antideutsche Gesinnung" ein Mordmerkmal, während Morde, die aus "nationaler Notwehr" geschehen, nur mit einer Geldstrafe belegt werden. Das ist nicht Recht, das ist Unrecht.

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