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Niedriglohnsektor: Ratlos vor der Armut

Die Gewerkschaften beklagen, dass der Staat Geringverdiener zu wenig vor dem Abrutschen bewahrt.

Berlin - Der Gewerkschaftsbund hat wieder gemahnt, aber im Arbeitsministerium zucken sie mit den Schultern. Ein Gesamtkonzept für den Niedriglohnsektor ist nach wie vor nicht in Sicht. Beim Mindestlohn ist dem SPD-Minister erneut das Kanzleramt in die Parade gefahren. Und der Erwerbstätigenzuschuss, mit dem Geringverdienern Hartz-IV-Zuschüsse erspart bleiben sollten, könne „im Moment“ nicht weiterverfolgt werden, bedauert ein Ministeriumssprecher.

Stattdessen Sonderlösungen: Ein bisschen mehr Wohngeld soll es geben und niedrigere Einkommensgrenzen für Kinderzuschläge. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat das nun höchstselbst angeregt, obwohl er es bezahlen muss. Aber die Erhöhungen werden sich in Grenzen halten. Steinbrücks Sprecher stellte schon mal klar, dass es bei den bisherigen Gesamtausgaben fürs Wohngeld von jährlich einer Milliarde Euro bleiben werde. Eine Erhöhung – Dimension und Zeitpunkt ließ das Ministerium offen – sei nur möglich, weil das Budget im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft worden sei. Und bei den Kinderzuschlägen ändert sich gar nichts am bisherigen Maximalsatz von 140 Euro im Monat. Was sich hier zum Oktober erhöhen soll, ist nur die Zahl der Anspruchsberechtigten. 250 000 Kinder sollen es künftig sein, gegenüber 100 000 bisher. Allerdings hatte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ursprünglich angekündigt, mit dem 2005 eingeführten Zuschlag doppelt so viele erreichen zu wollen. Die Zielmarke lag bei 500 000.

Armut habe sich bei Geringverdienern mit Wohngeld und Kinderzuschlag zuletzt immer weniger vermeiden lassen, sagt Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand. Damit Hartz IV nicht zum „Lebensstil für ganze Bevölkerungsschichten“ werde, müssten die vorgelagerten Sozialleistungen „armutsfest“ werden, sagt sie – und fordert mehr als die anvisierten Erhöhungen.

Beispiel Wohngeld: Trotz steigender Mieten und Energiepreise wurde es seit 2001 nicht mehr erhöht und sei deshalb „seit Hartz IV zur bloßen Restgröße verkommen“. Im vergangenen Jahr, so rechnet Buntenbach vor, wurden nur noch 935 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt. 2004 (also vor Hartz IV) seien es noch über fünf Milliarden gewesen. Der Grund: Wer Arbeitslosengeld II oder andere staatliche Leistungen erhält, hat keinen Anspruch mehr darauf. Umgekehrt aber rutschen auch viele Geringverdiener in die Bedürftigkeit, weil das Wohngeld nicht reicht. Inzwischen seien „mehr als eine halbe Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auf Arbeitslosengeld II angewiesen, weil nur ein unzureichender Mietzuschuss übernommen wird“, sagt die DGB-Funktionärin.

Insbesondere in Haushalten mit Kindern sei der bisherige Satz viel zu niedrig. Deshalb fordert der DGB neben großzügigeren Einkommensfreibeträgen fürs Wohngeld zusätzlich eine „Kinderkomponente“. Außerdem müssten die Heizkosten in die Berechnung des Anspruchs einbezogen werden. Darauf drängt auch der Mieterbund. Nach seinen Berechnungen müsste das Wohngeld um 15 Prozent steigen. Schließlich haben sich nach Angaben des Deutschen Städtetages die Kaltmieten seit der letzten Wohngelderhöhung um 6,3 Prozent und die Heizkosten sogar um satte 38,1 Prozent erhöht.

Auch ein verbesserter Kinderzuschlag könne die Hartz-IV-Bedürftigkeit von Geringverdienern vermeiden, betont Buntenbach. Bislang würden 80 Prozent der Anträge abgelehnt, weil die Mindesteinkommensgrenze zu hoch angesetzt sei. Nach dem Willen der Familienministerin soll sie nun von 965 auf 800 Euro sinken. Buntenbach will es einfacher. Sinnvoll wäre es, so sagt sie, wenn der Zuschlag auch dann gezahlt werde, „wenn die Eltern ihren eigenen Lebensunterhalt mindestens zur Hälfte sicherstellen können“.

Ziel müsse es sein, alle Familien aus der Armut zu holen, so die Funktionärin. Der DGB-Vorschlag: „Der maximale Kinderzuschlag sollte so erhöht werden, dass Zuschlag und Kindergeld das Existenzminimum für Kinder vollständig abdecken.“

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