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Politik: Nordländer testen die Fußfessel

Erste Sexualtäter werden seit Juni fernüberwacht

Was spätestens kommendes Jahr bundesweit passiert, kann aktuell schon an drei Einzelbeispielen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen beobachtet werden: Der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Haftentlassene, für die Richter dies wegen Sicherheitsbedenken angeordnet haben.

Die Überwachung ehemaliger Strafgefangener mittels GPS-Ortungsfunksignal rund um die Uhr erlaubt die Rechtsprechung seit Jahresbeginn unter Auflagen. Nicht zuletzt deshalb waren die Länder im Zugzwang, was die technische Umsetzung angeht. Das Datenmaterial wird bundesweit in Hessen erfasst und zur polizeilichen Bearbeitung in die drei Länder weitergeleitet. Vom 1. Januar 2012 an soll dies ein Staatsvertrag regeln, die Auswertung dann ebenfalls zentral im hessischen Bad Vilbel erfolgen. Dafür müssen aber noch die Landesparlamente dem Staatsvertrag zustimmen, der die Abtretung hoheitlicher Aufgaben festschreibt.

Aus Baden-Württemberg ist zu hören, dass damit geschätzte 420 000 Euro an jährlichen Kosten auf das Land zukommen. Schleswig-Holsteins parteiloser Justizminister Emil Schmalfuß rechnet mit weniger als 250 Euro jährlich für jeden der nach seiner Meinung maximal 50 Probanden. In Baden-Württemberg ist von 60 die Rede.

Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um die sogenannten Altfälle, bei denen eine Sicherungsverwahrung über das Haftende hinaus vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als grundrechtsverletzend eingestuft wurde. Das zeigt der aktuelle Fall aus Hamburg, bei dem ein wegen mehrfachem Kindesmissbrauch verurteilter ehemaliger Reitlehrer nun mit dem Elektrochip ausgestattet wurde, nachdem er seine viereinhalbjährige Haft verbüßt hatte. Nähert er sich programmierten Orten wie etwa Schulhöfen, Kitas, Spielplätzen oder Reitställen, spürt er einen Vibrationsalarm. Verlässt er die für ihn auferlegte „Sperrzone“ nicht, wird die Polizei aktiv. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) sagt, das Verfahren habe sich bewährt. Der 54-jährige Ex-Straftäter trägt die Fessel allerdings erst seit dem 28. Juni.

Für Hamburgs Grüne äußerte sich Justizexperte Farid Müller skeptisch. Der Träger werde keineswegs umfassend überwacht, lediglich sein Bewegungsprofil werde aufgezeichnet. Die hanseatische CDU unterstreicht, dass auch die neuartige Überwachungsform im Zweifel keine neuen Straftaten verhindern könne. Die Linke nennt die elektronische Fußfessel „Sicherungsverwahrung light“. Schleswig-Holsteins Justizminister Schmalfuß spricht dagegen von einem verbesserten Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern. Die Kosten würden in einem überschaubaren Rahmen gehalten; es müssten nicht mehr zu einer 24-Stunden-Kontrolle mehr als zehn Beamte im Schichtbetrieb vorgehalten werden. Kritiker führen aber an, dass eine Fußfessel über festgelegte regionale Grenzen hinaus nicht funktioniere.

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