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Exklusiv

Nordrhein-Westfalen: Größte Generalstaatsanwaltschaft Deutschlands will keine Beschneidungsrichtlinie

Anders als in Berlin und Baden-Württemberg wird es in Nordrhein-Westfalen keine einheitliche Richtlinie für Staatsanwälte im Umgang mit Knabenbeschneidungen geben.

„Anweisungen zur Bearbeitung der Verfahren werden hier nicht erarbeitet oder angestrebt“, sagte Martin Botzenhardt, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Hamm dem Tagesspiegel.  Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Beschneidungen seien im Bereich der Behörde bislang nicht bekannt geworden. Die „aktuell diskutierten und vielschichtigen Rechtsfragen“ hätten daher keiner abschließenden Prüfung bedurft. „Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch, dass die strafrechtliche Bewertung sich jeweils an den Umständen des konkreten Einzelfalls orientieren muss“, erklärte Botzenhardt.

Mit mehr als neun Millionen im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft  lebenden Menschen ist sie die größte in Deutschland. Jährlich werden dort rund eine halbe Million Ermittlungsverfahren bearbeitet. (Tsp)

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