zum Hauptinhalt

Politik: NPD: Abhörprotokolle sollen Verbotsantrag stützen

Der für Mittwoch angekündigte NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung wird sich auch auf abgehörte Telefonate und Berichte von Verfassungsschutzagenten stützen. Dazu haben die Sicherheitsbehörden nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Spiegel" rund 200 Meldungen ihrer Zuträger gesammelt, die in das Verfahren eingeführt werden sollen.

Der für Mittwoch angekündigte NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung wird sich auch auf abgehörte Telefonate und Berichte von Verfassungsschutzagenten stützen. Dazu haben die Sicherheitsbehörden nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Spiegel" rund 200 Meldungen ihrer Zuträger gesammelt, die in das Verfahren eingeführt werden sollen. Unmittelbar nach der Kabinettsentscheidung wird voraussichtlich der Bundestag zusammentreten, um den Verbotsantrag beim Bundesverfassungsbericht zu unterstützen. Am Freitag will der Bundesrat über einen eigenen Antrag entscheiden.

Die V-Leute des Verfassungsschutzes sollen allerdings laut "Spiegel" nicht als Zeugen vor den Richtern in Karlsruhe zur Verfügung stehen. Zu den aufgelisteten Beispielen gehörten etwa Mitgliederversammlungen der NPD, auf denen die Ermordung der sechs Millionen Juden in Gaskammern der Nazis von einem Liedermacher zu einer populären Schlagermelodie verhöhnt wurde.

Auch die von den Verfassungsschutzbehörden abgehörten Telefonate führender Neonazis, die sich der NPD angeschlossen haben, sollen im Verfahren vorgelegt werden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) plant dazu nach dem Bericht bei der anstehenden Novellierung des entsprechenden Gesetzes einen Passus, der die Vorlage solcher Lauschprotokolle in Parteiverbotsverfahren zulässt.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein räumte in einem "Spiegel"-Gespräch einem Verbots-Antrag "gute Erfolgsaussichten" ein. So sei schon allein die Nähe der NPD zu nationalsozialistischer Ideologie, die sich aus dem mittlerweile bekannten Material ergebe, ein "Verbotsgrund". Auch die Tatsache, dass die NPD zum Sammelbecken von Mitgliedern von bereits verbotenen rechtsextremistischen Organisationen geworden sei, sei ein "wesentliches Argument" für ein Verbot, meinte Klein.

Die rechtsradikalen Parteien NPD, DVU und Republikaner haben nach dem Parteiengesetz im vergangenem Jahr fast zehn Millionen Mark vom Staat erhalten, berichtet die "Bild am Sonntag". Die Republikaner erhielten 5,8 Millionen, die DVU 2,8 Millionen und die NPD 1,1 Millionen Mark, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine Bundestagsübersicht. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ernst Benda, bezeichnete es als "unerträglich", dass die Steuerzahler die rechtsradikalen Parteien mitfinanzieren müssten. Er begrüße deshalb den Verbotsantrag gegen die NPD.

Zur Startseite