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Politik: NPD: Antrag auf Partei-Verbot wohl erst im nächsten Jahr

Der Antrag der Bundesregierung auf Verbot der NPD wird vermutlich nicht mehr in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wies am Dienstag in Berlin darauf hin, dass dieser Antrag sorgfältig vorbereitet werden müsse.

Von Robert Birnbaum

Der Antrag der Bundesregierung auf Verbot der NPD wird vermutlich nicht mehr in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wies am Dienstag in Berlin darauf hin, dass dieser Antrag sorgfältig vorbereitet werden müsse. Ob der Prozessbevollmächtigte, den Schily in Kürze benennen will, damit bis Jahresende fertig werde, könne er nicht sicher sagen.

Schily machte in einer Halbzeit-Bilanz seiner Arbeit ferner deutlich, dass er eine begrenzte Ausweitung des Versammlungsverbots befürwortet. Für ihn sei der Gedanke "unerträglich", dass zum Beispiel die NPD eine Demonstration am geplanten Holocaust-Mahnmal veranstalten dürfe. Andererseits dürfe das Versammlungsverbot nicht "inflationiert" werden. Sonst müsse man damit rechnen, dass das Verfassungsgericht die Demonstrationsfreiheit zu stark eingeschränkt sehe. Schily wies zugleich darauf hin, dass das Gesetz nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit finden müsse. Er wollte sich nicht festlegen, ob zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit im Gesetzestext allgemeine Kriterien festgelegt werden sollten oder eine konkrete Liste mit verbotenen Orten festgeschrieben werden sollte.

Schily wies Kritik der CDU am Umgang der Bundesregierung mit dem Fall Joseph in Sebnitz als "völlig unangemessen" zurück. Er habe von Anfang an die Bitte geäußert, in der Beurteilung des Geschehens vorsichtig zu sein. Im Umgang mit Rechtsextremismus sei sowohl Überdramatisieren als auch Bagatellisieren ein Fehler. Deutschland sei nach wie vor auch für Ausländer eines der sichersten Länder. Auch die Forderung der CSU nach Abschaffung des Asylgrundrechts wies Schily zurück.

Es gehe darum, durch flexible Verfahren die Dauer des Asylverfahrens zu verkürzen. Dem Minister schwebt ein Verfahren "mit mehreren Türen" vor. Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, sollen damit von der Einbürgerung oder der Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge ausgeschlossen sein.

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