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Politik: NPD: Bundestag beschließt Verbotsantrag

Nach der Bundesregierung und dem Bundesrat will am Freitag nun auch der Bundestag beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einen Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD stellen. Diesen Beschluss fasste der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch mit der Stimmenmehrheit der rot-grünen Koalitionsfraktionen.

Nach der Bundesregierung und dem Bundesrat will am Freitag nun auch der Bundestag beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einen Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD stellen. Diesen Beschluss fasste der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch mit der Stimmenmehrheit der rot-grünen Koalitionsfraktionen. Das teilte der Ausschussvorsitzende Rupert Scholz (CDU) mit. Neben SPD und Grünen stimmt auch die PDS für den Verbotsantrag.

Der Bundestag wird sich am Freitagvormittag mit der Beschlussvorlage des Ausschusses befassen. "Wir beschließen den Verbotsantrag", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, dazu. Er forderte die CDU/CSU-Fraktion auf, sich dem Votum der rot-grünen Mehrheit anzuschließen. Die Union will aber lediglich die bereits beschlossenen Verbotsanträge der beiden anderen Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundesrat unterstützen.

Wenn die Union diese Verbotsanträge begrüße, "warum dann nicht ganz konsequent?", fragte Schmidt. "Warum nicht gleich einen Verbotsantrag stellen, wie wir das konsequent tun?" Der Sozialdemokrat warf der Union eine "widersprüchliche Haltung" vor. Schließlich habe die CSU maßgeblich zu den Initiatoren des Bundesrats-Antrags gehört.

Die FDP lehnt einen Verbotsantrag ab, weil sie aus grundsätzlichen Erwägungen Schwierigkeiten mit Parteiverboten hat. Schmidt rechnet aber damit, Unterstützung durch die PDS-Fraktion zu bekommen. "Die PDS hat angedeutet, dass sie dem Verbotsantrag auch zustimmen wird", sagte er. Auf eine namentliche Abstimmung, die von der FDP ursprünglich gefordert worden war, soll nun am Freitag doch verzichtet werden. Wenn der Bundestag den Antrag beschließt, würden alle drei Verfassungsorgane ein NPD-Verbot in Karlsruhe fordern. Die rot-grüne Koalition erhofft sich, dass das auf die Verfassungsrichter nicht ohne Eindruck bleibt.

Der Verbotsantrag gegen die NPD ist aber auch in den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion nicht unumstritten. Schmidt erwartet ein bis zwei Gegenstimmen aus den eigenen Reihen. Die übrigen Parlamentarier trügen die Linie der Fraktionsführung aber mit, sagte er. In der Vergangenheit hatten einige SPD-Abgeordnete intern Kritik daran geübt, den Rechtsextremismus über den Weg des Parteienverbots bekämpfen zu wollen.

Carsten Germis

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