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Politik: NPD darf gegen G 8 protestieren

Schwerin scheitert mit Demoverbot in erster Instanz – und muss auch linke Aktionen zulassen

Von Frank Jansen

Berlin - Um den von Rechtsextremisten geplanten Protest gegen den G-8-Gipfel wird jetzt vor Gericht gerungen. Die NPD setzte sich am Donnerstag zunächst mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schwerin gegen das von der Schweriner Stadtverwaltung verhängte Demonstrationsverbot durch. Die Richter verschoben allerdings die Marschroute der NPD in den Süden der Landeshauptstadt. Das Gericht sprach die Überzeugung aus, dass so der Gefahr von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen hinreichend begegnet werden könne. In der rechtsextremen Partei wurde daraufhin überlegt, sich vor dem Oberverwaltungsgericht zu beschweren. Die Stadtverwaltung signalisierte, sie werde auf jeden Fall die zweite Instanz anrufen.

Außer der für Samstag angemeldeten NPD-Demonstration in der Landeshauptstadt hatte die Stadt auch drei Gegenveranstaltungen untersagt. Das Verwaltungsgericht hob aber auch das Verbot der Demonstration der linken Allianz „Antifaschistisches Bündnis Mecklenburg-Vorpommern“ auf. Die Nazigegner kündigten aber an, gegen die vom Verwaltungsgericht bestätigten Auflagen der Stadt Einspruch beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Schwerin fürchtet, wie es in der Verbotsverfügung an die Adresse der NPD heißt, einen „polizeilichen Notstand“, sollten sich zeitgleich 2500 Rechtsextremisten und tausende Nazigegner versammeln. Angesichts der ebenfalls für Samstag angemeldeten Großdemonstration linker und anderer Globalisierungsgegner in Rostock hält es die Schweriner Polizei für unmöglich, aus Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern genügend Einsatzkräfte zusammenzuziehen.

Die Polizei erwartet insgesamt mehr als 7000 Demonstranten, kann aber mit allen auswärtigen Unterstützungskräften nur 2450 Beamte mobilisieren. Notwendig wären 3830, heißt es in der Verfügung. Der NPD wird empfohlen, ihre Veranstaltung auf die Zeit nach dem G-8-Gipfel zu verlegen, „der circa 13 800 Polizeibeamte aus Bund und Ländern bindet“.

Im Fall einer Niederlage der NPD vor dem Oberverwaltungsgericht „gehen wir notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Parteisprecher Klaus Beier. Die NPD hatte schon im Dezember 2006 die Demonstration in Schwerin angemeldet. Um aber auch bei einem endgültigen Verbot des Aufzugs in Schwerin demonstrieren zu können, meldete ein Mitglied der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern für Sonnabend eine Demonstration in Ludwigslust an.

Die Stadt hatte zudem eine SPD-Veranstaltung und ein „Bürgerfest für Demokratie und Toleranz“ untersagt, obwohl alle Fraktionen der Schweriner Stadtvertretung dazu aufgerufen hatten – und Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) als Schirmherr auftreten wollte. Doch angesichts der Prognose der Polizei, bei den Demonstrationen von Rechtsextremisten und Nazigegnern würden sich die Teilnehmerzahlen massiv erhöhen, sei die Sicherheitslage mit den vorhandenen Kräften nicht mehr zu beherrschen, sagte der Sprecher der Stadtverwaltung, Christian Meyer, dem Tagesspiegel.

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