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Der NPD geht das Geld aus.

© dpa

NPD: Das letzte Nazigold

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat einen Weg gefunden, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Doch nicht alles ist richtig, nur weil es gegen die Richtigen geht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Norbert Lammert und seine Parlamentsverwaltung haben einen Weg erdacht, wie der Bundestag eine Partei verbieten kann, ohne dass der Bundestag beim Verfassungsgericht ein Verbot beantragen müsste. Es ist ganz einfach. Man dreht ihr den Geldhahn zu. Das ist erlaubt, haben die Karlsruher Richter gesagt und eine Beschwerde der NPD vorläufig zurückgewiesen.

Alles scheint legal. Die staatlichen Mittel setzt der Bundestag im Februar für das zurückliegende Jahr fest. Für das laufende erhalten die Parteien Abschlagszahlungen. Bekommen sie zu viel, müssen sie später zurückzahlen. Haben sie zu wenig erhalten, schießt der Staat nach.

Die Partei hat ihre verbliebene Habe verpfändet

Die verkappte Partei-Verbotsvorschrift steckt in Paragraf 20 des Parteiengesetzes. Danach kann der Bundestag für die Abschläge Sicherheitsleistungen verlangen, wenn es „Anhaltspunkte“ gibt, dass Parteien etwas zurückzahlen müssen. Denn Forderungsausfälle dürfen nicht zulasten der Allgemeinheit gehen. Als „Anhaltspunkte“ für ein Ausfallrisiko haben Lammerts Juristen das laufende Verbotsverfahren gegen die NPD identifiziert. Würde die Partei vor Februar 2017 verboten, könnten keine Mittel festgesetzt werden. Also wären die Abschläge zurückzuzahlen. Ohnehin könnte das NPD-Vermögen nach einem Verbot eingezogen werden. Aber was, wenn es nicht reicht, um Überzahlungen auszugleichen?

Fair ist es nicht

Die Partei hat ihre verbliebene Habe verpfändet. Auf ihrer Köpenicker Zentrale lastet eine Grundschuld, demnächst nimmt der Bundestag einen an die Partei vererbten Goldbarren in Besitz, das letzte Nazigold. Abschläge in voller Höhe wird es für die zweite Jahreshälfte nicht mehr geben. Was der Bundestag dann noch zahlt, ist eine verfassungsrechtlich geforderte Nothilfe, eine Art Parteien-Hartz-IV.

Legal mag es sein, so haben es auch die Berliner Gerichte beurteilt. Fair ist es eher nicht. Denn die „Anhaltspunkte“ für den Forderungsausfall kommen nicht aus heiterem Himmel oder sind Ergebnis von Misswirtschaft. Der Bundesrat hat sie mit seinem Verbotsantrag gesetzt. Er hat das Ausfallrisiko geschaffen, das der NPD jetzt zugerechnet wird. Möglicherweise ist das eine Lücke im Gesetz. Ein Verbotsverfahren ist kein Ausfallrisiko wie jedes andere. Also sollte es auch nicht so behandelt werden.

Es fehlt an Transparenz

Zumindest hätte der Bundestag Transparenz herstellen müssen. Das hat er versäumt. Der Geldhahn wurde im Stillen abgedreht. Über die Gerichtsverfahren, die darum in Berlin geführt wurden, verweigerte die Parlamentsverwaltung jede Auskunft. Die Ergebnisse wurden erst bekannt, als der Tagesspiegel darüber berichtete. Es droht das erste Parteiverbot seit einem halben Jahrhundert, und die Zentralbehörde der Demokratie tut, als sei sie ein Geheimdienst. Es ist nicht alles richtig, nur weil es gegen die Richtigen geht.

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