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Politik: NPD: "Erst kommt das Land, dann die Partei"

Lange hat die Opposition Otto Schily im Streit um das NPD-Verbotsverfahren mit immer neuen Vorwürfen vor sich hergetrieben. Jetzt geht der SPD-Innenminister in die Offensive.

Von Hans Monath

Lange hat die Opposition Otto Schily im Streit um das NPD-Verbotsverfahren mit immer neuen Vorwürfen vor sich hergetrieben. Jetzt geht der SPD-Innenminister in die Offensive. Vor allem seinen Kritikern von CDU und CSU wirft er vor, bei ihrem Vorgehen das übergeordnete Interesse des Landes aus parteitaktischem Kalkül zu beschädigen und die nötige Arbeit des Verfassungsschutzes mit V-Leuten ernsthaft zu gefährden. "Hier wird nicht die geringste Rücksicht auf das Staatsinteresse genommen", sagte Schily am Mittwoch.

Bei vielen Oppositionspolitikern sieht der Innenminister "blinden Jagdeifer, bei dem der Verstand auf der Strecke geblieben ist". Nötig sei dagegen eine Besinnung auf das gemeinsame Interesse, die NPD zu verbieten und dazu das Verfahren "wieder aufs Gleis zu bekommen". Scharfe Worte wählte der SPD-Politiker: "Wer den Grundsatz vernachlässigt, wonach erst das Land und dann die Partei kommt, der hat keinen Respekt verdient." Harsche Kritik übte der Minister vor allem an der Aufdeckung von Klarnamen von V-Leuten unter Bruch von Geheimhaltungsvorschriften. "Was die Opposition macht, ist wirklich verantwortungslos", sagte Schily. Die Gefahr bestehe, dass der Verfassungsschutz keine geheimen Quellen mehr gewinnen könne, was auch die Aufklärung im Bereich des islamistischen Extremismus erschwere. "Wenn Quellen auch nur von Ferne die Sorge haben müssen, dass ihre Namen bekannt werden, werden sie sich nicht anbieten", sagte der Politiker.

Anlass des Schily-Vorstoßes waren Meldungen, wonach unter den im Verbotsantrag des Bundesrates zitierten Quellen neue V-Männer enttarnt worden seien. "Alles, was hier als neue Nachricht geboten wird, ist längst bekannt, spätestens seit vergangenem Jahr", sagte der Minister. Als Beweis verwies er auf einen Antrag des NPD-Anwalts an das Verfassungsgericht vom Juni 2001, in dem sowohl Matthias Meier als auch Tino Brandt als Zuarbeiter des Verfassungsschutzes genannt werden.

Schily schloss aus, dass sich die Verbotsanträge auf Aussagen weiterer, bisher nicht bekannter V-Leute des Verfassungsschutzes stützen. Er wies auch den Vorwurf zurück, sein Amt habe dem Gericht schuldhaft die V-Mann-Tätigkeit des früheren NPD-Landeschefs Udo Holtmann verschwiegen. "Wir wussten den Namen nicht", sagte Schily. Allerdings habe der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und spätere Berliner Innensenator Eckart Werthebach (CDU) den Namen seit 1993 gekannt. Laut Schily gab es damals eine längere Debatte zwischen dem NRW-Verfassungsschutz und dem damals von Werthebach geleiteten Bundesamt über den Vorgang. Wenn die Union nun ihm, Schily, den Vorwurf mache, er hätte die V-Mann-Funktion Holtmanns aufdecken sollen, so müsse sie diesen Vorwurf zuerst an Werthebachs Adresse richten, sagte Schily.

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