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Politik: NPD: Keine Akteneinsicht vor Verbotsantrag

Die Bundesregierung muss der rechtsextremen NPD vor einem Verbotsantrag keine Akteneinsicht gewähren. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Antrag der NPD auf Akteneinsicht und Gelegenheit zur anschließenden Stellungnahme vor der Antragsstellung zurück.

Die Bundesregierung muss der rechtsextremen NPD vor einem Verbotsantrag keine Akteneinsicht gewähren. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Antrag der NPD auf Akteneinsicht und Gelegenheit zur anschließenden Stellungnahme vor der Antragsstellung zurück. Die Partei erhalte nach dem Verbotsantrag von Gesetzes wegen Einsicht in die Unterlagen und Gelegenheit zur Äußerung, befand der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Jutta Limbach. Vor dem eigentlichen Verfahrensbeginn gebe es dafür keine Rechtsgrundlage (Aktenzeichen: 2 BvQ 42/00). Die Partei hatte in Karlsruhe im Wege einer einstweiligen Anordnung Einsicht in die Akten beantragt, die der Vorbereitung des Verbotsantrages dienen. Dagegen argumentierten die Richter, die NPD könne das Verbotsverfahren abwarten.

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