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NPD: Regierung sieht keine Chance für Verbotsverfahren

Die Bundesregierung hat einem neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein klare Absage erteilt. Es sei wichtiger, dass eine zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NPD erfolge.

Berlin - "Die Bundesregierung geht davon aus, dass es derzeit nicht sinnvoll und erfolgversprechend ist, ein neues Verbotsverfahren anzustrengen", sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg. Steg fügte hinzu, in der Bundesregierung gebe es keinen Dissens darüber, dass zuallererst die politische und zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NPD und ihren Anhängern zu erfolgen habe.

Auch ein Sprecher von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) betonte, die Haltung des Ministers zu einem neuen Verbotsverfahren sei unverändert zurückhaltend. In der entsprechenden Debatte habe Müntefering zuletzt darauf hingewiesen, dass die Stärkung der Aufklärungsarbeit in der Gesellschaft und die Arbeit von Initiativen "vielleicht sogar entscheidender" sei. Zudem könne aus Sicht Münteferings die Frage nach Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens erst nach einer sehr genauen Prüfung beantwortet werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein solches Verfahren sinnvoll sein könnte, könnte es in Angriff genommen werden. Prüfungen und Diskussionen fänden derzeit statt. Der Minister habe aber "nicht über ein formales Prüfverfahren der Bundesregierung gesprochen".

Müntefering hatte in einem Interview am Sonntag betont, wenn die Prüfung eines neuen NPD-Verfahrens ergebe, dass die rechtsextreme Partei verboten werden könne, "dann bin ich eindeutig dafür". Gleichzeitig forderte der Vizekanzler eine bessere Präventionsarbeit, damit junge Menschen "nicht hinter den Nazis herlaufen".

Verbotsantrag wird geprüft

Generalsekretät Hubertus Heil kündigte nach einer Sitzung des SPD-Präsidiums in Berlin an, die Partei werde zusammen mit der SPD-Fraktion die Möglichkeit eines erneuten Verbotsantrages weiter prüfen. Einen Zeitplan für eine Entscheidung gebe es nicht. Es handele sich um ein "schwieriges Gebiet", fügte Heil mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003 hinzu, das damalige NPD-Verbotsverfahren wegen der Einschleusung von V-Leuten in die rechtsextreme Partei einzustellen.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz bezeichnete die geltenden Vorschriften für ein Parteienverbot in der "Netzeitung" als "überholt und dringend reformbedürftig". Derzeit kann eine Partei nur verboten werden, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Richter beim Bundesverfassungsgericht dem Antrag zustimmt. Statt dessen solle künftig eine einfache Mehrheit für ein Verbot reichen, regte Wiefelspütz an. Eine mögliche Gesetzesinitiative beziehe sich jedoch "nicht in erster Linie auf die NPD", sondern grundsätzlich auf alle extremistischen Parteien. (tso/AFP)

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