zum Hauptinhalt
Berlins Innensenator Frank Henkel will keinen Alleingang der Länder in Sachen NPD-Verbot.

© dapd

NPD-Verbot: Henkel will keinen Alleingang für ein NPD-Verbot

In der NPD-Verbotsdebatte drängt Horst Seehofer auf einen Alleingang des Bundesrats - und stößt damit in Berlin auf Skepsis. Unterdessen kommt es, wie viele Experten befürchtet haben: Welche V-Männer und V-Frauen als Delegierte an Parteitagen teilgenommen haben, bleibt geheim.

Von Frank Jansen

Es kommt offenbar, wie es viele Sicherheitsexperten befürchtet haben. Schon die Phase der Prüfung, ob Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat einen neuen Anlauf zu einem Verbotsverfahren gegen die NPD wagen sollen, wird von ungeklärten Fragen zu den V-Leuten in der rechtsextremen Partei belastet. Nach Informationen des Tagesspiegels halten bislang die meisten Bundesländer geheim, welche der von Verfassungsschutz und Polizei geführten V-Männer und V-Frauen als Delegierte an Parteitagen teilgenommen haben. Die Länder hatten im Frühjahr Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugesagt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Material mit Erkenntnissen über die NPD zu schicken, dabei sollten auch alle V-Leute benannt werden. Doch das geschieht offenbar nicht vollständig – und könnte den Weg zu Verbotsanträgen erschweren, obwohl mehrere Ministerpräsidenten vehement fordern, dem Treiben der NPD ein Ende zu setzen.

Die vorläufige Materialsammlung der Länder zur NPD soll bis Mitte dieser Woche komplett beim BfV gesichtet sein. Das Amt wird dann die Unterlagen für letzte Korrekturen den Ländern schicken und dem Bundesinnenministerium Bericht erstatten. Friedrich hatte die Länder aufgefordert, jeden V-Mann und jede V-Frau zu nennen, die in den Unterlagen zur NPD eine Rolle spielen. Der Minister ließ keinen Zweifel daran, dass er sich gegen ein Verbotsverfahren aussprechen werde, sollten die Länder Informationen aus der NPD liefern, bei denen die Quelle unklar sei. Aus Friedrichs Sicht wäre es unverantwortlich, mit riskantem Material beim Bundesverfassungsgericht vorstellig zu werden – und eine zweite Niederlage zu kassieren. Die Richter in Karlsruhe hatten 2003 das Verbotsverfahren eingestellt, weil die Rolle von V-Leuten in Führungsetagen der NPD unklar war.

Diese Gefahr scheint zwar verringert zu sein, da Bund und Länder im April ihre schätzungsweise zehn V-Leute in den Vorständen der NPD abgeschaltet haben. Wenn nun aber Länder darauf verzichten, V-Männer und V-Frauen zu erwähnen, die als Delegierte an Parteitagen der NPD teilgenommen haben, wächst das Risiko des Scheiterns wieder, weil Delegierte an Programmen und Willensbildung der Partei maßgeblichen Anteil haben, auch wenn es sich nicht um Mitglieder von Vorständen handelt.

Tagesspiegel-Redakteur Frank Jansen über die braune Gefahr:

Dass die Länder mauern, wenn es um ihre V-Leute in der rechtsextremen Szene geht, entspricht einer langen Tradition. Während das Bundesamt für Verfassungsschutz den Landesbehörden meldet, welche Extremisten in einer Region als Spitzel geworben und geführt werden, ist der umgekehrte Informationsfluss schmaler. Die Verfassungsschutzbehörden der Ländern teilen dem BfV meist nur mit, wie viele V-Leute sie führen. Die Zahl alleine sagt aber nichts über Rang und Qualität einer Quelle. Dieses Dauerproblem wird eines der Themen sein, die beim Sondertreffen der Innenministerkonferenz Ende August zur Reform des Verfassungsschutzes besprochen werden.

Unterdessen drängt Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) auf ein Verbotsverfahren. Die Resonanz ist aber unterschiedlich. Seehofers Vorschlag vom Wochenende, notfalls solle der Bundesrat alleine zum Bundesverfassungsgericht marschieren, stimmten zwei Amtskollegen zu, Erwin Sellering (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern und die Thüringerin Christine Lieberknecht (CDU). Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lehnte am Montag „Wasserstandsmeldungen“ ab und betonte gegenüber dem Tagesspiegel, der Ausgang des Prüfverfahrens solle abgewartet werden. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich darauf geeinigt, nach Sichtung des Materials zur NPD Ende 2012 zu entscheiden, ob Verbotsanträge gestellt werden können oder nicht. Zurückhaltend äußerte sich auch Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU): „Ich sehe keinen Anlass, jetzt über Notfallszenarien oder mögliche Alleingänge zu spekulieren.“ Er halte es für wünschenswert, „wenn ein Verbotsverfahren von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gemeinsam getragen würde“. Die demokratischen Institutionen sollten „ein geeintes und deutliches Zeichen setzen“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false