zum Hauptinhalt
Rechte planen am 9. Mai einen Aufmarsch vor dem Reichstag.

© dpa

NPD-Verbot: Länder liefern Belege zu Ex-Spitzeln

Die Frist ist knapp, aber der Verfassungsschutz will bis 15. Mai alle Angaben zu abgeschalteten V-Leuten vorlegen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die NPD verboten werden kann.

Von Frank Jansen

Die Frist erschien knapp, doch die Verfassungsschutzbehörden werden sie offenbar einhalten. Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Nachrichtendienste nach Informationen des Tagesspiegels vor dem 15. Mai, dem vom Bundesverfassungsgericht genannten Stichtag, alle Angaben zu abgeschalteten V-Leuten vorlegen. Den Schriftsatz sollen die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, der das Verbot der rechtsextremen Partei Ende 2013 beantragt hat, kommende Woche den Richtern in Karlsruhe zuleiten. Der 2. Senat hatte im März dem Bundesrat aufgegeben, „in geeigneter Weise“ zu belegen, dass die Abschaltung von V-Leuten in Vorständen der NPD im April 2012 tatsächlich vollzogen wurde. Die von den Innenministern vorgelegten Testate reichten dem Gericht nicht.

Der Senat will genau wissen, ob wieder ein Verfahrenshindernis vorliegt. Der erste Anlauf zu einem Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil drei Richter die Anwesenheit von Spitzeln in der Führungsebene der Partei als Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens werteten. Deshalb soll nun sichergestellt sein, dass die V-Leute abgeschaltet sind.

Namen erfahren die Richter nicht

Ob das neue Material genügt, bleibt offen. Die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, die Rechtswissenschaftler Christoph Möllers und Christian Waldhoff, werden teils geschwärzte Unterlagen zu etwa einem Dutzend früherer Spitzel nach Karlsruhe schicken. Namen erfahren die Richter nicht. Der Bundesrat will verhindern, dass die NPD ehemalige Spitzel enttarnt. Dennoch sei das Risiko gegeben, heißt es in Sicherheitskreisen. Außerdem könne zu der vom Gericht gestellten Frage zur „Quellenfreiheit“ des NPD-Parteiprogramms vom Juni 2010 nur gesagt werden, es hätten keine V-Leute mitgewirkt. Belege gebe es keine. Aber der NPD scheine eine Beteiligung von Spitzeln auch egal zu sein, sie habe sich von dem Papier jedenfalls nicht distanziert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false