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Klare Ansagen. 77 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland sind dem Politbarometer zufolge für ein Verbot der NPD. Foto: Christof Stache/dpa

© AFP

NPD-Verbot: Schwerer Gang nach Karlsruhe

Trotz bestehender Zweifel ist seit Freitag klar: Der Bundesrat wird versuchen, einen neuen NPD-Verbotsantrag beim Verfassungsgericht vorzulegen.

Berlin - „Vollständige Aufklärung ist das Gebot der Stunde.“ Das hat Horst Seehofer versprochen, als er am Freitag als Bundesratspräsident die Aufgabe hatte, das Bedauern der Länderkammer angesichts der Neonazi-Mordserie und das Gedenken an die Opfer in Worte zu fassen. Konsequenzen werden folgen müssen, fuhr der bayerische Ministerpräsident fort und fügte hinzu: „Das gilt auch für die Frage des NPD-Verbots.“ Damit ist seit Freitag klar, dass der Bundesrat einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen wird. Und geht es nach Seehofer, kann man die Sache jetzt zügig angehen.

Die von SPD und Grünen geführten Länder mussten davon noch nie überzeugt werden. Nach der Mordserie sind nun auch CDU und CSU beim Kampf gegen rechts in Bewegung geraten. Am Donnerstagabend saßen die Spitzen der Schwesterparteien zusammen. Zu Beginn habe eine gewisse Zurückhaltung in der Runde geherrscht, erzählt einer, der dabei war, aber am Ende sei die Diskussion eindeutig gewesen, es habe eine „deutliche Mehrheit einschließlich der Kanzlerin für ein Verbotsverfahren“ gegeben.

Das heißt freilich noch nicht, dass die Union stramm in einer Linie nach Karlsruhe marschieren wird. Denn es gibt unter den schwarzen Ministerpräsidenten weiterhin einige Skeptiker, die den Elan des bayerischen Kollegen nicht teilen und wohl vor allem wegen der Haltung der Parteichefin Angela Merkel am Donnerstagabend eingeschwenkt sind. Volker Bouffier etwa gehört weiterhin zu den Warnern. Er sehe große juristische Risiken, sagt der Hesse. „Wir sollten den Kampf gegen rechts auch nicht auf ein Parteienverbot reduzieren.“ Aber er sei nun auch der Meinung, es zu versuchen. Wie Bouffier ist auch der Niedersachse David McAllister, der sich in der CDU in Sachen NPD-Verbot auf einer mittigen Linie sieht, nach wie vor skeptisch. Es gebe hohe verfassungsrechtliche Hürden für ein Parteienverbot, gibt er zu bedenken. Ein Verbotsantrag müsse „sehr gründlich“ vorbereitet werden. Doch ist er für eine schnelle Prüfung, „in den nächsten Wochen“ müsse sich zeigen, ob ein Antrag möglich sei.

Peter Harry Carstensen, der schleswig- holsteinische Regierungschef, sagt zwar: „Die Entschlossenheit, die NPD verbieten zu lassen, wächst.“ Doch plädiert er für „Qualität vor Schnelligkeit“. Das Verbotsverfahren dürfe „nicht wieder in die Hose gehen“. Ein Parteienverbot verlange eine extreme Gefährdung der politischen und sozialen Ordnung. Bei der Prüfung des Antrags müsse der Anschein von Aktionismus vermieden werden. Zudem warnt Carstensen vor zu großen Erwartungen: „Bei einem Verbot wäre der Rahmen zerstört, aber das Bild bleibt.“

Die Befürworter eines schnellen Verfahrens in der Union, neben Seehofer vor allem der Sachse Stanislaw Tillich, ficht das nicht an. Der bayerische Ministerpräsident will auch die rechtlichen Bedenken nicht gelten lassen. „Wir dürfen die Sache nicht nur juristisch angehen, sondern auch mit historischen und gesellschaftlichen Argumenten“, sagt er. Es gebe eine geschichtliche Verantwortung, zudem kann er auf eine hohe Zustimmung in der Bevölkerung verweisen. In Richtung Karlsruhe sagt er: „Die Richter müssen sich in den Realitäten der Gesellschaft bewegen.“ Mit dem Verbot mehrerer rechtsextremistischer Organisationen in den vergangenen Jahren, angesichts der Aufmärsche „brauner Horden“ und nach den zehn Morden sei die Situation heute anders als beim letzten – gescheiterten – Verbotsverfahren vor zehn Jahren.

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