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Politik: NPD-Verbot: Voller Vertrauen zum V-Mann

Als V-Mann wurde er 1995 vom Verfassungsschutz "abgeschaltet", als Zeuge für die Notwendigkeit eines NPD-Verbotes soll er weiter herhalten: Der NPD-Funktionär Wolfgang Frenz bleibt für Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein wichtiger Mann im Parteiverbots-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.Am Montag muss die Stellungnahme in Karlsruhe sein.

Von Matthias Meisner

Als V-Mann wurde er 1995 vom Verfassungsschutz "abgeschaltet", als Zeuge für die Notwendigkeit eines NPD-Verbotes soll er weiter herhalten: Der NPD-Funktionär Wolfgang Frenz bleibt für Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein wichtiger Mann im Parteiverbots-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Am Montag muss die Stellungnahme in Karlsruhe sein. Der dem Tagesspiegel am Sonntag vorliegende 39-Seiten-Text liest sich wie eine Rechtfertigung der Praxis des Verfassungsschutzes. Kernbotschaft: "Die Beobachtung der NPD durch nachrichtendienstliche Mittel zur Beschaffung von Informationen über die Ziele der Partei entspricht der Rechtslage. So gewonnene Informationen sind im Parteiverbotsverfahren auch rechtlich zulässig verwertbar."

Umfangreich wird am Beispiel Frenz, der zeitweilig stellvertretender Vorsitzender der NPD in Nordrhein-Westfalen war und auch zahlreiche andere Parteiämter innehatte, dokumentiert, wie der Verfassungsschutz mit einem überzeugten Rechtsextremisten kooperierte. Frenz klagte über "die Orientalisierung unseres Landes", hetzte gegen Ausländer. Doch die Verfassungsschützer, so der Tenor der Stellungnahme, hätten nur im Guten gewirkt, ihren V-Mann "zur Zurückhaltung ermahnt". Die Verbotsanträge in Karlsruhe indes würden sich durchgängig auf Material stützen, das mit der Eigenschaft von Frenz als V-Mann nichts zu tun habe, etwa sein 1998 erschienenes Buch über das "Jahrhundert der Juden". Zwar sei Frenz keineswegs der alleinige Kronzeuge für Antisemitismus und Rassismus der NPD. Doch dass sich die NPD von Frenz nie distanziert habe, "signalisiert eine reibungslose Übereinstimmung zwischen den durch und durch antisemitischen und rassistisch-volksverhetzenden Schriften von Frenz und der Programmatik der NPD".

Die eingesetzten V-Leute hätten die NPD nicht "geschoben", wie es im Deutsch der Verfassungsschützer heißt, wird in der Stellungnahme mehrfach versichert. Die V-Leute seien auch keine "agents provocateurs" gewesen, die gar Straftaten angezettelt hätten - und deshalb bestehe auch "kein Anlass zu der Annahme", dass erst auf Veranlassung der Sicherheitsbehörden jene Fakten geschaffen worden seien, mit denen nun das NPD-Verbot begründet werden soll.

So kommt auch der Spitzen-Spitzel Udo Holtmann, ein weiterer der zitierten V-Leute, zu einer neuen Rolle. Holtmann war von 1976 Chefredakteur der Parteizeitung "Deutsche Stimme", später bis 1999 Verantwortlicher im Sinne des Presserechts für diese Zeitung - und Lieferant von Informationen aus dem Bundesvorstand der NPD für den Verfassungsschutz.

In der Stellungnahme an das Verfassungsgericht liest sich das so: Holtmann sei "in erster Linie ein Parteisoldat" gewesen, "der selbstständige öffentliche Auftritte scheute und in der Außendarstellung der NPD nur eine untergeordnete Rolle spielte. Er ist auch nicht als ideologischer Kopf oder Vordenker in Erscheinung getreten". Inhalt oder Ausrichtung der NPD-Schriften habe er nicht vorgegeben.

Frenz und Holtmann seien - wie auch die weiteren V-Leute - "strikt und regelrecht" abgeschöpft worden, argumentieren die Verfahrensbevollmächtigten von Regierung, Bundesrat und Bundestag. Einstweilen bleibt offen, wie das Verfassungsgericht diese Position nun bewertet.

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