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Mitglieder der NPD schwenken am 01.05.2014 an der brandenburgischen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) ihre Fahnen.

© picture alliance / dpa

NPD-Verbotsverfahren: Die NPD zu verbieten, ist schwieriger als gedacht

Das NPD-Verbotsverfahren verzögert sich. Die NPD jubelt. Es geht darum, Belege dafür zu finden, dass die NPD Vereine, Politiker oder Institutionen einschüchtert.

Von Frank Jansen

Im NPD-Verbotsverfahren gibt es nach Informationen des Tagesspiegels eine weitere Verzögerung. Die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates haben das Bundesverfassungsgericht Ende Juni um mehr Zeit für Antworten auf Fragen von Richter Peter Müller ersucht. Müller, Berichterstatter des 2. Senats und ehemals Ministerpräsident des Saarlands, hatte im März um Details zu einem gravierenden Vorwurf gegen die NPD gebeten.

Im Verbotsantrag ist von „Situationen“ die Rede, „in denen Rechtsextremisten vorübergehend den öffentlichen Raum kontrollieren“ und eine „Atmosphäre der Angst für die Gegner von NPD und Rechtsextremismus erzeugt wird“. Es seien „erkennbare Einschränkungen demokratischen Handelns nachweisbar“. Das ist aus Müllers Sicht „möglicherweise nicht hinreichend durch konkrete Beispiele unterlegt“. Diese wollten die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates bis Ende Juni liefern, baten dann aber um Aufschub bis Ende August.

Der Vorwurf gegen die NPD basiert auf einem Gutachten, das der Politikwissenschaftler Dierk Borstel für den Verbotsantrag geschrieben hatte. In dem Papier geht es vor allem um die Lage in Mecklenburg-Vorpommern, wo die NPD im Landtag sitzt und in einigen Regionen rabiat agiert. Doch das Gutachten scheint Müller nicht zu genügen, also bemüht sich der Bundesrat um zusätzliche Belege.

Die selbst gesetzte Frist bis Ende Juni könne nicht eingehalten werden, „da wir im Rahmen unserer Recherchen das Gespräch mit potenziell betroffenen Gruppen suchen“, teilten die Prozessbevollmächtigten, die Rechtswissenschaftler Christoph Möllers und Christian Waldhoff, mit. Die beiden hatten bereits im Frühjahr eine weitere Anfrage Müllers zu bewältigen. Er wollte Belege für die Abschaltung von V-Leuten in NPD-Vorständen und bekam im Mai Material, teilweise geschwärzt.

Die NPD freut, dass Möllers und Waldhoff um eine Fristverlängerung bitten müssen. „Wie es scheint, ist die Beweisnot des Bundesrates noch viel größer als bisher angenommen“, sagt Partei-Anwalt Peter Richter. Doch in Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern werden die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates vermutlich schon Politiker, Institutionen und Vereine finden, die sich von NPD-Anhängern eingeschüchtert fühlen. Ein Fall verursachte dieses Jahr viel Aufregung: in Tröglitz (Sachsen-Anhalt) trat im März Bürgermeister Markus Nierth zurück, als die NPD vor seinem Haus demonstrieren wollte und das Landratsamt nichts unternahm.

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