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Flagge der NPD

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Exklusiv

NPD-Verbotsverfahren: NPD-Verbotsverfahren einen Schritt weiter

Der Bundesrat wird beim Bundsverfassungsgericht ein Verbot der NPD beantragen. Nun stehen zwei Kandidaten fest, die den Bundesrat in dem Prozess vertreten könnten.

Für das anstehende Verbotsverfahren gegen die NPD gibt es nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" zwei Kandidaten für das Mandat, den Bundesrat als Prozessbevollmächtigten zu vertreten. In die engere Wahl kämen die Rechtswissenschaftler Christoph Möllers und Christian Waldhoff, hieß es in Kreisen der Innenministerkonferenz (IMK).

Beide Professoren lehren an der Berliner Humboldt-Universität. Möllers war bereits als Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Außerdem hat er in Karlsruhe den Bundestag im Verfahren um den Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt vertreten. 

Der Bundesrat hat im Dezember 2012 beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD zu beantragen. Wer den Bundesrat als Prozessbevollmächtigter vertritt, wird zunächst die IMK beraten. Sie hatte sich am 5. Dezember einstimmig für einen Verbotsaustrag ausgesprochen. Bei der Abstimmung im Bundesrat neun Tage später enthielt sich jedoch das Land Hessen.

Christoph Möllers hat an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie inne. Seit 2011 ist er zudem Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Möllers gehört der SPD an, zuvor war er Mitglied der Grünen. Waldhoff bekleidet seit 2012 an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht. Zuvor hatte er seit 2003 das Kirchenrechtliche Institut der Universität Bonn geleitet.

(tsp)

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