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NRW: Mindestlöhne für die Gastronomie

Die 180.000 Beschäftigten von Hotels und Gaststätten in Nordrhein-Westfalen haben künftig Anspruch auf Mindestlöhne. Als Untergrenze gilt künftig ein Monatsgehalt von rund 900 Euro.

Düsseldorf - Landesarbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte die Tariflöhne der Branche für allgemein verbindlich. Damit will er die Lohndrückerei in der Gastronomie stoppen. Die unteren drei Tarifgruppen sowie die tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten nun für die Mitarbeiter aller 44.000 Betriebe des Gastgewerbes im Land. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände unterstützen das Vorgehen.

Grundsätzlich können Länder für sich Tariflöhne einer Branche für allgemein verbindlich erklären. Dies hat aber keine Auswirkungen auf das so genannte Entsendegesetz, das heißt Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern fallen - anders als bei einer eventuellen bundesweiten Regelung - nicht unter die Lohnvorgabe. "Im Hotel- und Gaststättengewerbe fand in den vergangenen Jahren ein Unterbietungswettlauf auf Kosten der Beschäftigten statt", sagte Laumann. Dem werde jetzt ein Riegel vorgeschoben. Beschäftigte der untersten Lohngruppe erhalten nun ein Monatseinkommen von etwas über 900 Euro. Für die folgenden beiden Tarifgruppen gelten Löhne von 1220 und 1284 Euro. (tso/dpa)

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