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Das Land NRW darf die Kita-Kosten nicht auf die Kommunen abwälzen.

© dpa

NRW-Richter: Nordrhein-Westfalen muss Kita-Ausbau bezahlen

23 Städte und Kreise klagten und bekamen nun Recht. Die Finanzierung neuer Kitaplätze darf nicht vom Land auf die Kommunen abgewälzt werden. Das Urteil in NRW könnte bundesweite Folgen haben.

Große Freude bei den Kommunalverbänden: Das Urteil des Verfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen, wonach das Land den Städten und Kreisen die Einrichtung neuer Kitaplätze finanzieren muss, könnte nämlich über NRW hinaus Wirkung zeigen und die Etats der Kommunen deutlich entlasten. Jedenfalls ist das die Hoffnung ihrer Lobby. „Endlich hat ein Verfassungsgericht für die notwendige Klarheit gesorgt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Stephan Articus.

Das NRW-Verfassungsgericht in Münster entschied, dass die öffentliche Betreuung von Kindern unter drei Jahren vom Land nicht ohne finanzielle Kompensation an die Kommunen delegiert werden dürfe. Bei der Übertragung oder Veränderung von Aufgaben müsse auf das in der Landesverfassung verankerte „Konnexitätsprinzip“ geachtet werden. Das verlangt, die Kosten aus dem Landesetat auszugleichen. Da dieses Prinzip auch in anderen Landesverfassungen steht, könnte das Urteil in der Tat die Hoffnung der Kommunen erfüllen, mehr Geld von den Ländern zu bekommen.

Andererseits dürfte es bei den Landesregierungen dazu führen, sich im Bundesrat sperriger zu zeigen, wenn der Bund ihnen wieder einmal neue Aufgaben zumisst. Denn so war es im Fall der Kinderbetreuung: Die Bundesregierung führte 2008 den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab 2013 ein und gab dafür vier Milliarden Euro, was die Kosten natürlich nicht deckt. In NRW, Schlusslicht bei der Kinderbetreuung, wollte die frühere schwarz-gelbe Landesregierung daher die Kommunen stärker belasten. Laut Städtetag geht es dort in der Aufbauphase um die Summe von zwei Milliarden Euro. 23 Städte und Kreise klagten und haben nun recht bekommen. „Die Länder werden in Zukunft genau überlegen, was sie mit dem Bund vereinbaren, wenn sie dafür auch die Kosten tragen müssen“, sagt Articus voraus. So könnte das NRW-Urteil letztlich für die Bundesregierungen teuer werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) erteilte Forderungen nach weiteren Bundeszuschüssen für den Kita-Ausbau am Dienstag indes bereits eine klare Absage.

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