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Udo Pastörs wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, er stand schon mehrfach vor Gericht (Bild von 2010).

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Update

NS-Opfer verunglimpft: NPD-Bundesvize Pastörs zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Schwerin sah es als erwiesen an, dass er die Opfer der Nazi-Diktatur verunglimpft und verleumdet hat.

NPD-Bundesvize Udo Pastörs ist wegen Aussagen zum Holocaust in einer Parlamentsrede zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwerin sprach den 59-Jährigen am Donnerstag der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verleumdung schuldig. Die Richter folgten mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach deren Überzeugung der Rechtsextremist in seiner Rede den Holocaust indirekt geleugnet und die Opfer des Nazi-Regimes verächtlich gemacht hatte.

Die Verteidigung hatte unter Hinweis auf den besonderen Schutz der freien Meinungsäußerung in Parlamenten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pastörs, der Vorsitzender der Schweriner NPD-Landtagsfraktion ist, ließ Berufung ankündigen.

Im Januar 2010 hatte Pastörs im Landtag von einer „Auschwitzprojektion“ der Demokraten und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ gesprochen. Anteilnahme am Leid der Opfer bezeichnete er damals als „Betroffenheitstheater“ und „Schuldkult“. Ein Mitschnitt der Rede war in dem Prozess gezeigt worden. Die Richterin sprach von einer „Hetzrede“.

Die Verteidigung hatte auf die sogenannte Indemnität von Abgeordneten verwiesen. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder Bundesversammlung zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht wegen Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. Verleumderische Beleidigungen seien laut Strafgesetzbuch aber ausdrücklich von der Straffreiheit für Abgeordnete ausgenommen, hatte der Klagevertreter argumentiert. Dem folgte nun auch das Gericht, räumte aber ein, dass es sich in dem Fall um eine Auslegungssache handele.

Pastörs war im Oktober 2010 vom Landgericht in Saarbrücken, wo er auf einer Parteiveranstaltung gesprochen hatte, bereits wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im April 2012 untersagte ihm das Landgericht Rostock in einem Zivilprozess zudem ehrverletzende Äußerungen gegenüber der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern unter Strafandrohung. Pastörs legte auch dagegen Berufung ein. (dpa)

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