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Politik: NS-Zwangsarbeiter: Die große Verwirrung

Mit Shirley Kram hatte keiner gerechnet. Alle waren sich sicher, dass die New Yorker Bundesrichterin Ende Januar die Klagen der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen abweisen würde.

Mit Shirley Kram hatte keiner gerechnet. Alle waren sich sicher, dass die New Yorker Bundesrichterin Ende Januar die Klagen der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen abweisen würde. Doch es kam anders. Sie vertagte ihre Entscheidung kurzerhand auf Ende Februar. Vieles bei der Regelung der Entschädigung der Opfer war ihr noch unklar. Und die Fragen - etwa nach dem Prüfungsverfahren der Anträge - möchte Shirley Kram beantwortet bekommen, bevor sie das Urteil spricht. Ein wichtiges Urteil. Denn das Verfahren gilt - auch wenn es nicht das letzte ist - als größtes Hindernis auf dem Weg zu den langerwarteten Auszahlungen für die schätzungsweise 1,2 Millionen Überlebenden.

Nach Schirley Krams Nicht-Entscheidung waren die Opfer, die deutsche Wirtschaft, Bundestagsabgeordnete und die Bundesstiftung, die die Entschädigung regelt, bitter enttäuscht, ja verärgert. Denn es war klar, dass wieder mindestens ein Monat verstreichen würde, bis die alten Menschen in Polen, Tschechien oder Russland ihr Geld überwiesen bekommen.

Aber es herrscht auch Verwirrung. Keiner weiß nämlich so genau, worauf es der Richterin letztendlich ankommt. So bemüht sich die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" derzeit so schnell und gründlich wie möglich die Fragen zu beantworten. Kommende Woche wollen der Vorstandsvorsitzende Michael Jansen und seine 14 Mitarbeiter damit fertig sein. Doch Sorgfalt ist nötig. "An Shirley Kram hängt jetzt alles", sagt Jansen. Dennoch ist der ehemalige Manager von Degussa-Hüls sehr zuversichtlich, dass alles glatt über die Bühne geht.

Das muss es auch. Andernfalls hat die Bundesstiftung ein Riesenproblem. Jansens Vorstandskollege Hans-Otto Bräutigam spricht sogar von einer "unerträglichen Situation". Denn die Stiftung kann erst mit den Zahlungen beginnen, wenn der Bundestag formell die Rechtssicherheit für deutsche Firmen feststellt. Doch das wiederum werden die Parlamentarier erst tun, wenn der Schutz vor Klagen evident ist. Nur wenn der Bundestag das als gegeben ansieht, könnte die Wirtschaft ihren Fünf-Milliarden-Anteil am Entschädigungsfonds freigeben - wenn sie ihn zusammen hat.

Das klingt kompliziert. Dennoch erscheint Jansen dieser Weg immer noch schneller, als die Rechtssicherheit vor Zwangsarbeiterklagen abzukoppeln von den Klagen wegen Vermögensschäden. Das hatte Anfang der Woche der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, vorgeschlagen. Doch dazu müsste das Stiftungsgesetz geändert werden. Denn bisher ist es Konsens, dass die Fälle der Zwangsarbeit und die der "Arisierung" zusammen verhandelt werden.

Rechtssicherheit hin oder her - in einem wichtigen Punkt kann die Stiftung auf einen Erfolg verweisen: Die Verträge mit den sieben Partnerorganisationen, über die die Entschädigung organisiert wird, sind weitgehend unter Dach und Fach. Darin sind auch Kontrollmechanismen vorgesehen. Denn es muss sichergestellt sein, dass das Geld die einstigen Zwangsarbeiter erreicht. Gerade Russland ist ein Beispiel dafür, wie nötig das ist: Von Moskau aus sollen auch die Menschen in den Ländern der ehemaligen GUS wie Georgien entschädigt werden.

Nichtsdestotrotz - aus Sicht der Stiftung ist das Notwendige für die Auszahlungen vorbereitet. "Das Problem liegt nun in Amerika", sagt Jansen. Deshalb schauen alle gen New York - und rechnen mit Shirley Kram.

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