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Der designierte Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Clemens Binninger.

© dpa

NSA-Untersuchungsausschuss: „Snowden soll uns helfen“

In einem NSA-Untersuchungsausschuss will der Bundestag ab heute Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen ausländischer Geheimdienste in Deutschland aufklären. Die Hoffnung, dass die US-Regierung kooperiert, hält sich in Grenzen.

Der Fußball-Trainer Otto Rehhagel, der seine propagierte Spielweise immer als kontrollierte Offensive beschrieben hat, würde die Taktik des künftigen Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses vermutlich als realistischen Optimismus bezeichnen. Denn Clemens Binninger (CDU) und auch Unions-Obmann Patrick Sensburg wollen nichts unversucht lassen, für den Ausschuss auch an Zeugen und Unterlagen aus den USA zu kommen. „Wir müssen wenigstens den Versuch unternehmen, an Unterlagen und Zeugen aus Amerika zu kommen und nicht gleich von vornherein fatalistisch abwinken und sagen, das wird nix“, sagte Binninger vor der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses an diesem Donnerstag.

Allerdings müsse man realistisch sein. „Es kann sein, dass wir am Ende mit leeren Händen dastehen. Aber nur weil auf dem einen Spielfeld keine Mannschaft steht, können wir nicht einfach das Spielfeld wechseln.“ Unionsobmann Sensburg forderte Edward Snowden, der mit seinen Enthüllungen die NSA-Affäre ausgelöst hat und in Russland Asyl bekommen hat, auf, dem Untersuchungsausschuss die Dokumente zur Verfügung zu stellen. „Wenn Snowden es ernst meint, dann gibt er uns die Dokumente oder lässt sie uns zur Verfügung stellen“, sagte Sensburg.

Sehr groß dürfte die Hoffnung aber eigentlich nicht sein. Denn die US-Regierung hat es bis heute nicht geschafft, die Fragenkataloge der Bundesregierung, die seit Sommer vorliegen, zu beantworten. Welche konkreten Zeugen befragt und welche Beweisanträge gestellt werden sollen, lässt Binninger offen. Er will den Obleuten des Ausschusses vorschlagen, zunächst eine gemeinsame Grundlage zu bilden und juristische, völkerrechtliche und technische Sachverständige zu befragen, um herauszufinden, was Geheimdienste in Deutschland dürfen, welche völkerrechtlichen Regelungen es für die internationale Zusammenarbeit gibt und wie es um die Datensicherheit und die Kommunikationssicherheit bestellt ist. Danach soll es in die Zeugenbefragung gehen.

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