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der Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München (Bayern).

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Update

NSU-Prozess 194. Tag: Ralf Wohlleben muss in U-Haft bleiben

Die Verteidigung scheitert, der Bundesgerichtshof bestätigt die Richter im Münchner NSU-Prozess: Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben bleibt in U-Haft. Eine Zeugin berichtet intime Details aus dem Leben der NSU-Protagonisten.

Von Frank Jansen

Ralf Wohlleben sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft, nun muss er sich auf weitere Jahre hinter Gittern einstellen. Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München sind die Verteidiger des angeklagten, hartnäckig schweigenden Ex-NPD-Funktionärs mit einer Haftbeschwerde gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Entscheidung des 6. Strafsenats in München, Wohlleben im Gefängnis zu belassen, bestätigt. Nach der bisherigen Beweisaufnahme im Prozess sei weiterhin der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu neunfachem Mord gegeben, bescheinigte der BGH dem Angeklagten. Die Richter sehen zudem wie ihre Kollegen in München die Gefahr, dass Wohlleben flüchtet, sollte er aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Damit müssen der Angeklagte und seine Anwälte eine weitere Niederlage hinnehmen. Die Verteidiger haben mehrmals beantragt, Wohlleben auf freien Fuß zu setzen. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München lehnte stets ab. Die Richter halten Wohlleben für verdächtig, dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft zu haben. Mit der Waffe erschossen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von 2000 bis 2006 neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft. Der Strafsenat glaubt dem Geständnis des Mitangeklagten Carsten S., der die Pistole im Frühjahr 2000 in Chemnitz zu Mundlos und Böhnhardt brachte und in Abstimmung mit Wohlleben gehandelt haben will. 

Carsten S. gab schon zu Beginn des Prozesses  im Frühsommer 2013 seine Tat zu. Außerdem belastete er Wohlleben. Dieser soll unter anderem das Geld für den Kauf der Ceska 83 gegeben haben. Die Bundesanwaltschaft wirft auch Carsten S. Beihilfe zu neunfachem Mord vor. Dennoch kann er auf eine milde Strafe hoffen, nicht nur wegen seiner Aussage. Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf empfiehlt, bei Carsten S. das Jugendstrafrecht anzuwenden. Der Angeklagte war im Frühjahr 2000 noch keine 21 Jahre alt. Leygraf trug am Mittwoch im Prozess das Gutachten vor. Carsten S. kam wegen seiner Angaben im Ermittlungsverfahren schon vor Beginn des Prozess aus der Untersuchungshaft heraus und befindet sich im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamts.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Haftbeschwerde Wohllebens zu verwerfen, wiegt besonders schwer. Aus Sicht der Karlsruher Richter ist für den Angeklagten eine Strafe zu erwarten, die auch eine Untersuchungshaft von erheblicher Dauer noch deutlich übersteigt. Der BGH geht auch davon aus, dass der Strafsenat in München den Prozess trotz der enormen Dauer mit der gebotenen Beschleunigung führt.

Für Wohlleben ist der Spruch aus Karlsruhe auch ein schlechtes Zeichen für die Zeit nach einem Urteil im NSU-Prozess. Der BGH müsste sich mit der von den Verteidigern zu erwartenden Revision befassen. Was dabei herauskommen würde, lässt die Entscheidung der Karlsruher Richter jetzt schon ahnen.

Einblicke in das DreiecksverhältnisMundlos, Böhnhardt und Zschäpe

Im Prozess selbst gab es am Donnerstag einen seltenen Einblick in das Dreiecksverhältnis von Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe, die sich 1998 gemeinsam aus Jena abgesetzt hatten. Eine ehemalige Nachbarin der drei aus einem Mietshaus in der Polenzstraße in Zwickau berichtete von einem Gespräch mit Zschäpe alias „Lisa Dienelt“, mutmaßlich 2008, über private Details. Demnach deutete „Lisa“ unfreiwilliges Intimleben  mit beiden Männern an. „Es kam rüber, dass das von ihr verlangt wurde“, sagte die Zeugin. „Lisa“ sei beschämt gewesen.

Einen der Männer hatte Zschäpe als ihren Freund bezeichnet, den anderen als dessen Bruder. Die drei wohnten von 2001 bis 2008 in dem Haus in der Polenzstraße. Die Nachbarn bekamen Mundlos und Böhnhardt kaum zu sehen.

„Lisa“ soll auch geklagt haben, der ihr Freund verbiete ihr, Döner zu essen. Das habe sie dann trotzdem gemacht. „Sie kam mit einem Döner um die Ecke und sagte, sie hatte einen Hunger“, gab die Zeugin an. Sie beschrieb „Lisa“ in Bezug auf ihren Freund als naives Kind, „ansonsten war sie eine taffe Frau“. Deren Privatleben war allerdings bis auf die wenigen Einblicke, so erinnerte sich die einstige Nachbarin, verschlossen gewesen.     

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