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Hauptangeklagte Beate Zschäpe zwischen ihren Anwälten im Oberlandesgericht München

© Andreas Gerbert/ dpa

NSU-Prozess / 202. Tag: Ex-Rechter belastet Beate Zschäpe

Es ist selten, dass im NSU-Prozess ein Ex-Rechter Rechte belastet. Genau das ist am Mittwoch im Oberlandesgericht München überraschenderweise geschehen.

Von Frank Jansen

Überraschung im NSU-Prozess: ein Zeuge, der einst der rechten Szene in Jena angehörte, hat am Mittwoch im Oberlandesgericht München die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben belastet. Die beiden sollen sich 1996 gemeinsam mit den späteren NSU-Mördern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an einer Straftat beteiligt haben, die in Thüringen einiges Aufsehen erregt hatte. Im April des Jahres baumelte an einer Autobahnbrücke nahe Jena an einer Schlinge ein größerer Puppentorso mit der Aufschrift „Jude“ und Davidsternen. Der Torso war mit einer Bombenattrappe verbunden, in der  Nähe stand auf einem Verkehrsschild „Vorsicht Bombe“. Die Polizei sperrte die Autobahn für mehrere Stunden.

Dass im NSU-Prozess ein Zeuge, der selbst im rechten Milieu mitgemischt hat, Angeklagte belastet, ist selten. Meistens werden Erinnerungslücken und kaum glaubwürdige Aussagen präsentiert. Der Zeuge am Mittwoch jedoch gab sogar zu, selbst an der Aktion mit dem Puppentorso beteiligt gewesen und später im Prozess gegen den tatverdächtigen Uwe Böhnhardt gelogen zu haben. Das Landgericht Gera sprach im April 1997 in einem Berufungsverfahren, in dem es auch um andere Delikte ging, Böhnhardt vom Vorwurf frei, die Puppe aufgehängt zu haben. Gegen Zschäpe, Mundlos, Wohlleben und den Zeugen selbst gab es keinen Prozess.

Die Tat ist im Verfahren zu den Verbrechen der Terrorzelle NSU nicht Gegenstand der Anklage, dennoch wirkt die Aussage des Zeugen für Zschäpe und Wohlleben belastend. Sollten die Angaben stimmen, würde der Verdacht stärker, Zschäpe habe sich schon vor dem Gang in den Untergrund im Januar 1998 so weit radikalisiert, dass sie bei  einer politisch motivierten Straftat mitmachte. Auch der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, Wohlleben habe aus seiner rechtsextremen Gesinnung heraus Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach dem Abtauchen geholfen, bekäme weiteres Gewicht. Laut Anklage soll Wohlleben sich daran beteiligt haben, dem NSU die Pistole Ceska 83 zu beschaffen, mit der Mundlos und Böhnhardt neun Migranten erschossen.

Wohlleben habe ihn 1998 auch im Auftrag des untergetauchten Böhnhardt nach Geld gefragt, sagte der Zeuge. Er habe aber nichts gegeben und sei im selben Jahr aus der Szene ausgeschieden.

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