zum Hauptinhalt

Politik: NSU-Prozess nochmals in Karlsruhe Opferanwälte fordern Videoübertragung

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit einer weiteren Beschwerde zum bevorstehenden NSU-Prozess befassen. Die Anwälte des Vaters und der vier Schwestern des von der Terrorzelle in Kassel ermordeten Halit Yozgat haben sich am Wochenende an die Karlsruher Richter gewandt, um zu erreichen, dass die Hauptverhandlung per Video in einen zweiten Saal des Oberlandesgerichts München übertragen wird.

Von Frank Jansen

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit einer weiteren Beschwerde zum bevorstehenden NSU-Prozess befassen. Die Anwälte des Vaters und der vier Schwestern des von der Terrorzelle in Kassel ermordeten Halit Yozgat haben sich am Wochenende an die Karlsruher Richter gewandt, um zu erreichen, dass die Hauptverhandlung per Video in einen zweiten Saal des Oberlandesgerichts München übertragen wird. Mit der Verfassungsbeschwerde verbunden ist der Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Damit wollen die Anwälte noch vor dem für den 6. Mai geplanten Prozessbeginn „die Herstellung einer angemessenen Öffentlichkeit“ durchsetzen.

Bislang will das OLG nur 50 Journalisten und 51 Zuschauern die Beobachtung des Prozesses gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte gewähren. Der 6. Strafsenat lehnt es ab, die Hauptverhandlung in einen zweiten Sitzungssaal zu übertragen.

Der Gang nach Karlsruhe ist aus Sicht der Familie Yozgat auch notwendig, weil auf einen am vergangenen Mittwoch gestellten Antrag an das OLG, mehr Öffentlichkeit zuzulassen, keine Antwort kam. Auch in dem am Freitag verkündeten neuen Akkreditierungsverfahren für Journalisten hat der Strafsenat weder die Platznot noch eine Videoübertragung thematisiert. Deshalb sei der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht „unumgänglich, um das Verfahren nicht von vornherein mit einem massiven, seine Rechtsstaatlichkeit ausschließenden Mangel zu behaften“, argumentieren die Anwälte. Das OLG müsse gemäß verfassungsrechtlicher Vorgaben dafür sorgen, dass sich angesichts des gewaltigen öffentlichen Interesses an dem Prozess mehr als 101 Journalisten und Zuschauer unmittelbar aus der Hauptverhandlung informieren können“. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor bereits einem Antrag der türkischen Zeitung „Sabah“ zum NSU-Prozess teilweise stattgegeben. Daraufhin widerrief das OLG die erste Zuteilung der Journalistenplätze und kündigte ein Losverfahren an. Frank Jansen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false