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NSU-Prozess: Angehörige fordern eine größere Öffentlichkeit.

© dpa

NSU-Prozess: Opferfamilie fordert Videoübertragung

Die Debatte um mehr Öffentlichkeit beim NSU-Prozess geht in eine neue Runde. Die Angehörigen des 2006 in Kassel ermordeten Halit Yozgat fordern eine Videoübertragung in einen weiteren Verhandlungssaal.

Von Frank Jansen

Die Angehörigen des vom NSU in Kassel erschossenen Deutschtürken Halit Yozgat fordern vom Oberlandesgericht München, für den Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte deutlich mehr Öffentlichkeit als täglich 50 Journalisten und 51 Zuschauer zuzulassen. In einem am Mittwoch gestellten Antrag an den 6. Strafsenat verlangen die Hamburger Anwälte des Vaters und der vier Schwestern Yozgats, die Beschränkung der Öffentlichkeit auf 101 Plätze aufzuheben. Als Ausweg wird eine Übertragung per Video in einen weiteren Hauptverhandlungssaal vorgeschlagen. Die Anwälte wollen dazu eine gerichtliche Entscheidung.

Die NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten Yozgat am 6. April 2006 in seinem Internetcafé erschossen. Einer Übertragung des Prozesses in einen weiteren Saal stehe auch das Gerichtsverfassungsgesetz nicht entgegen, sagen der Anwalt Alexander Kienzle und seine Kollegen im Antrag. Dass der Strafsenat den Zugang für die Öffentlichkeit „ausschließlich an den baulichen Vorgaben des Saals A 101“ ausrichte, werde „wesentlichen Vorgaben des Rechtsstaatsgebots und des Demokratieprinzips nicht gerecht“.

In dem Antrag wird der Strafsenat für seinen Umgang mit Journalisten kritisiert. „Es besteht zwischen dem öffentlichen Interesse und der Beschränkung der Öffentlichkeit auf jeweils 50 Plätze für Zuhörer und Medienvertreter ein Widerspruch, der besorgen lässt, dass das Gericht der vorliegenden Sache nach wie vor nicht das angemessene öffentliche Gewicht beimisst“, heißt es. Ende März hatte der Vater des Ermordeten, Ismail Yozgat, bereits in einem Schreiben dem OLG mitgeteilt, es habe ihn „tief getroffen“, dass türkische Journalisten und Diplomaten keine festen Plätze für den NSU-Prozess bekommen sollten. Das Oberlandesgericht habe bis heute Yozgat nicht geantwortet, sagte Anwalt Kienzle.

Mit dem Antrag wächst der Druck auf das OLG, das neue Prozedere zur Vergabe reservierter Plätze an Journalisten fair zu gestalten. Das alte Akkreditierungsverfahren hatte der Strafsenat am Montag aufgehoben und den für den gestrigen Mittwoch geplanten Beginn des Prozesses auf den 6. Mai verschoben. Bei der Platzvergabe im März hatten türkische Medien keinen einzigen reservierten Sitz erhalten.

Die türkische Zeitung „Sabah“ wandte sich mit einer Beschwerde und einem Antrag auf einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht. Die Richter folgten einigen Argumenten der „Sabah“ und gaben dem OLG auf, mindestens drei Plätze für ausländische Journalisten bereitzustellen, deren Landsleute vom NSU-Terror betroffen waren. Mundlos und Böhnhardt hatten neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft getötet sowie mehr als 20 Türken und eine Iranerin mit Sprengstoffanschlägen verletzt.Frank Jansen

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