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Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München im Juni.

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Update

Zschäpe spricht erstmals im NSU-Prozess: "Hege keine Sympathien mehr für Nationalismus"

Jahrelang hat Beate Zschäpe geschwiegen. Nun hat sie eine Erklärung im NSU-Prozess vorgelesen. Fragen der Nebenkläger jedoch möchte sie auch weiterhin nicht beantworten.

Von Frank Jansen

Überraschung im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München: erstmals nach fast dreieinhalb Jahren hat Beate Zschäpe sich zu Wort gemeldet. Mit einer erstaunlich tiefen Stimme verliest die Hauptangeklagte am Donnerstagvormittag eine kurze persönliche Erklärung, die zuvor ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert angekündigt hat. „Es ist mir ein Anliegen, Folgendes mitzuteilen: ich identifizierte mich mit Teilen des nationalistischen Gedankenguts“, trägt Zschäpe vor. Nach dem Untertauchen seien aber Themen wie Angst vor Überfremdung „zunehmend unwichtig“ geworden. „Heute hege ich keine Sympathien mehr für nationalistisches Gedankengut“. Es folgen noch wenige weitere Sätze, mit denen sich Zschäpe als geläuterter Mensch darstellt.

Die vielen offenen Fragen im NSU-Verfahren werden allerdings auch an diesem Prozesstag, es ist der 313., nicht geklärt. Weder durch Zschäpes Erklärung noch durch die Antworten auf Fragen des Strafsenats, die Anwalt Borchert vor den Worten seiner Mandantin verlesen hat.

„Heute beurteile ich Menschen nicht nach Herkunft oder politischer Einstellung, sondern nach ihrem Benehmen“, sagt Zschäpe. Und sie beurteile das, was Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Opfern angetan haben „und mein eigenes Fehlverhalten, wie ich es bisher zum Ausdruck gebracht habe“. Zschäpe hatte in der Reihe ihrer Einlassungen, die im Dezember 2015 begann, sich als emotional schwacher Mensch präsentiert, der die von Mundlos und Böhnhardt begangenen Morde und Sprengstoffanschläge verurteilt habe, aber nicht die Kraft aufbrachte, sich von den Tätern zu trennen und aus dem Untergrund aufzutauchen.

Ein Satz, der Betroffenheit signalisieren soll

Für die Angehörigen der zehn Ermordeten und für die Menschen, die verletzt wurden, ist vor allem die Frage wichtig, nach welchen Kriterien der NSU die Opfer ausgewählt hat. Zschäpes Antwort, referiert von Anwalt Borchert: Die Kriterien seien ihr nicht bekannt. Sie müsse davon ausgehen, dass Mundlos und Böhnhardt ihr gegenüber die wahren Gründe verschleiert hätten. Sie habe bei den beiden auch nicht weiter nachgehakt, lässt Zschäpe den Anwalt verkünden. Es folgt ein Satz, der Betroffenheit signalisieren soll: „Die Tötung eines Menschen war für mich das Erschreckende, nicht, ob es sich um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt“.

Nach den Antworten und Zschäpes persönlicher Erklärung möchte der Opferanwalt Sebastian Scharmer wissen, ob die Angeklagte nun doch Fragen der Nebenkläger beantworten möchte. Verteidiger Borchert verkündet knapp, an der Einstellung seiner Mandantin habe sich nichts geändert. Zu Fragen der Angehörigen der Mordopfer und der überlebenden Opfer will Zschäpe auch weiterhin nichts sagen. Da bleibt sie hart. Wie das mit der nun auch selbst vorgetragenen Betroffenheit und der Abkehr vom Nationalismus zusammenpasst, bleibt Zschäpes Geheimnis.     

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