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Politik: Nur Todkranke sollen Therapie abbrechen dürfen

Berlin - Für eine restriktive Handhabung von so genannten Patientenverfügungen hat sich die Ethik-Enquetekommission des Bundestages ausgesprochen. Dies sagte Kommissionsvize Hubert Hüppe (CDU) dem Tagesspiegel.

Berlin - Für eine restriktive Handhabung von so genannten Patientenverfügungen hat sich die Ethik-Enquetekommission des Bundestages ausgesprochen. Dies sagte Kommissionsvize Hubert Hüppe (CDU) dem Tagesspiegel. Schriftliche Willenserklärungen gegen lebensverlängernde Maßnahmen sollen demnach nur gelten, wenn die Krankheit „irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird“. Wachkoma- und Demenzpatienten seien davon aber ausgenommen.

Das Votum sei mit Zwei-Drittel- Mehrheit erfolgt, sagte Hüppe und sprach von einem Kompromiss. Ursprünglich hatte die Gruppe um Hüppe, Wolfgang Wodarg (SPD) und Christa Nickels (Grüne) gefordert, dass Verfügungen nur gelten sollten, wenn sich die Kranken im Sterbeprozess befinden. Eine kleinere Gruppe um den FDP-Politiker Michael Kauch hingegen verlangt die generelle Gültigkeit von Patientenverfügungen, unabhängig von Sterbezeitpunkt und Krankheitsart. Kauch kritisierte das Votum. Dadurch würden Patienten „Zwangsbehandlungen gegen ihren erklärten Willen ausgeliefert“.

Der Zwischenbericht werde möglicherweise noch durch ein Sondervotum ergänzt und gehe dann dem Parlament zu, sagte Hüppe. Parallel plant Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenautonomie, der in etwa der Position der unterlegenen Kommissionsmitglieder entspricht.

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