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Ein Plakat der damaligen Kölner Obermeisterkandidatin Henriette Reker ist am 17.10.2015 in Köln an dem Tatort zu sehen.

© dpa

Oberlandesgericht Düsseldorf: Prozess um Messerangriff auf Kölner Politikerin Reker beginnt

Einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin wurde Henriette Reker im Oktober von einem Mann niedergestochen. Nun steht der 44-Jährige vor Gericht.

Von Frank Jansen

Henriette Reker hatte keine Chance. Sie verteilte am Morgen des 17. Oktober 2015 an einem Wahlkampfstand im Kölner Stadtteil Braunsfeld orangefarbene Rosen, als Frank S. auf sie zukam. Er bat um eine Blume, arglos hielt ihm die Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeisters eine hin. Da zog S. sein Bowiemesser und stach Reker in den Hals. Zehn Zentimeter tief drang die Klinge ein. Reker fiel zu Boden, S. stach weiter um sich, auch mit einem Butterfly-Messer, und verletzte noch vier Menschen. Schließlich gelang es einem Wahlkampfhelfer, den Mann wegzudrängen.

Erstaunlicherweise rannte er nicht weg und ließ sich von der Polizei festnehmen. Den Beamten sagte S., er habe Reker, damals für die Betreuung von Flüchtlingen zuständig, töten wollen. Um Deutschland und der Polizei „einen Gefallen“ zu tun.

Der Fall verursachte über Köln hinaus Entsetzen. Der feige Anschlag sei „ein weiterer Beleg für die zunehmende Radikalisierung der Flüchtlingsdebatte“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Ein halbes Jahr nach der Tat muss sich nun der arbeitslose, 44 Jahre alte Frank S. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Diesen Freitag beginnt der Prozess, die Bundesanwaltschaft wirft S. versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte habe Reker töten wollen, weil sie aus seiner Sicht für eine verfehlte Ausländerpolitik mitverantwortlich war.

Schuldfähigkeit unklar

Es bleibt allerdings offen, ob S. schuldfähig ist. Der renommierte Psychiater Norbert Leygraf arbeitet an einem Gutachten und wird S. im Prozess beobachten. Sicherheitskreise sprechen von Hinweisen auf rechtsextreme Kontakte, allerdings gilt S. auch als Sonderling.

Reker wurde am Tag nach der Tat, sie lag im künstlichen Koma, zur Oberbürgermeisterin gewählt. Im November trat sie ihr Amt an. Am 29. April soll sie im Prozess als Zeugin auftreten.

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