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Politik: Oberstes Gericht Russlands verbietet Gorbatschows Partei

Moskau - Durch Beschluss des Obersten Gerichts ist die Sozialdemokratische Partei Russlands (SDPR) am Freitag verboten worden. Sie war im Jahr 2001 von Altpräsident Michail Gorbatschow und dem ehemaligen Gouverneur von Samara, Konstantin Titow, als Interessenvertretung reformorientierter linker Demokraten gegründet worden, hatte Putin und dessen Politik aber nie offen angegriffen.

Moskau - Durch Beschluss des Obersten Gerichts ist die Sozialdemokratische Partei Russlands (SDPR) am Freitag verboten worden. Sie war im Jahr 2001 von Altpräsident Michail Gorbatschow und dem ehemaligen Gouverneur von Samara, Konstantin Titow, als Interessenvertretung reformorientierter linker Demokraten gegründet worden, hatte Putin und dessen Politik aber nie offen angegriffen.

Das Gericht folgte mit dem Verbot einer Klage des Justizministeriums, das sich dabei auf Änderungen zum Parteiengesetz berief. Voraussetzung für die dort geforderte Neuregistrierung ist der Nachweis von Basisorganisationen mit jeweils mindestens 500 Mitgliedern in der Mehrheit der insgesamt 89 Regionen.

Seine Partei, so ein Sprecher der Führung gegenüber Radio „Echo Moskwy“, unterhalte in 47 Regionen Basisgruppen mit über 500 Mitgliedern. Entsprechende Mitgliederlisten und andere Dokumente, die dies bestätigen, seien im letzten Herbst zusammen mit dem Antrag auf Neuregistrierung eingereicht worden. Das Justizministerium erkannte sie wegen angeblicher Formfehler jedoch nicht an und forderte die Partei im Januar auf, die Selbstauflösung zu beschließen oder sich als „gesellschaftliche Bewegung“ neu zu gründen. Gesellschaftliche Bewegungen haben in Russland erheblich weniger Rechte als Parteien und dürfen bei Wahlen keine Kandidaten nominieren. Die SDPR lehnte eine Neugründung daher ab. Daraufhin forderte das Justizministerium, die Partei per Gerichtsbeschluss aufzulösen.

Dieser kann zwar innerhalb von zehn Tagen bei der Appellationskammer des Obersten Gerichtes in letzter Instanz angefochten werden. Die Erfolgschancen tendieren gegen null, wie ein Sprecher der Parteiführung Radio „Echo Moskwy“ noch im Gerichtssaal sagte: Das Urteil habe eindeutig politische Beweggründe.

Per Gerichtsbeschluss waren zuvor schon drei Oppositionsparteien verboten worden, die die Auflagen des neuen Gesetzes angeblich nicht erfüllen. Darunter auch die „Republikanische Partei“ des demokratischen Abgeordneten Wladimir Ryschkow, der bei den Präsidentenwahlen 2008 gegen den Kandidaten des Kremls antreten will.

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