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Das Ziel ist Energieeffizienz. Auch riesige Transformatoren - wie hier beim Steinkohlekraftwerk Moorburg im Süden von Hamburg - sollen von der Ökodesign-Richtlinie erfasst werden.

© dpa

Ökodesign-Richtlinie: Transformatoren sollen ab 2015 Energie sparen

Die EU-Kommission bleibt bei ihrem Kurs, wonach beim Einsatz stromfressender Geräte künftig Energie eingespart werden soll. Das betrifft nicht nur Staubsauger, sondern auch riesige Transformatoren an Kraftwerken. Am Donnerstag will das Wirtschaftsministerium die betroffenen Industriezweige informieren.

Die EU-Kommission schreitet bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie weiter voran. Nachdem Ende Oktober das bevorstehende Verbot von Staubsaugern mit einer Leistung über 1600 Watt einen öffentlichen Aufschrei zur Folge hatte, geht es nun um den umweltfreundlicheren Einsatz von Transformatoren – also kleiner innerstädtischer Ortsnetztrafos oder haushoher Transformatoren, wie sie in Kraftwerken bei der Umwandlung der Spannung aus den Generatoren in Hochspannung eingesetzt werden. Am Donnerstag will das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin Hersteller, Industrievertreter und Netzbetreiber über die Veränderungen informieren, die auf sie in zwei Schritten ab 2015 zukommen.

Dass sich die EU-Kommission im Zuge der Ökodesign-Richtlinie nicht nur stromsparende Staubsauger wünscht, sondern auch Transformatoren mit einem geringeren Energieverbrauch, stellt für die Industrie allerdings keine Überraschung dar. Die betroffenen Verbände waren in ein mehrjähriges Konsultationsverfahren der Brüsseler Behörde einbezogen. Jetzt gehen die Beratungen auf EU-Ebene in die Schlusskurve. Am 13. Dezember soll in Brüssel abseits einer breiteren Öffentlichkeit im sogenannten Komitologie-Verfahren ein Regelungsausschuss mit Vertretern sämtlicher EU-Mitgliedstaaten abschließend über den Verordnungsentwurf der EU-Kommission beraten. Anschließend hat das EU-Parlament innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, die Verordnung zurückzuweisen. Dies ist das übliche Verfahren bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie, mit deren Hilfe Strom beim Einsatz zahlreicher Produkte gespart werden soll – darunter auch Glühbirnen, Waschmaschinen und Klimaanlagen.

Der vorliegende Verordnungsentwurf der EU-Kommission sieht im Fall der Transformatoren vor, dass die Geräte ab 1. Juli 2015 bestimmte Mindeststandards bei der Energieeffizienz einhalten müssen. Während die in Deutschland eingesetzten Transformatoren nach Angaben von Branchenkennern im Gegensatz zu Geräten in anderen EU-Ländern die EU-Vorgaben bereits erfüllen dürften, werden in einem zweiten Schritt nach dem Kommissionsentwurf die Zügel noch einmal angezogen. Zwischen 2015 und 2021 soll der Energieverbrauch der Transformatoren im Schnitt noch einmal um rund zehn Prozent sinken.

Nach Aussagen deutscher Transformatoren-Hersteller entspreche hierzulande die Technik neu installierter Strom-Wandler bereits den Brüsseler Vorgaben, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums. Für spezielle Arten von Transformatoren wie beispielsweise Ortsnetz-Transformatoren, welche die Spannungsspitzen erneuerbarer Energiequellen gut ins Stromnetz einspeisen können, sei der EU-Verordnungsentwurf so formuliert worden, dass diese Art von Strom-Wandlern auf dem Markt bleiben können. Die Bundesregierung unterstütze grundsätzlich den Entwurf der EU-Kommission, erklärte die Sprecherin weiter.

Energieverlust entspricht der Leistung von drei Kernkraftwerken

Dass die EU-Kommission auch die Herstellung von Transformatoren regelt, hat seinen Grund: Nach Angaben der Brüsseler Behörde entspricht der Energieverlust, der 2005 europaweit in Transformatoren verzeichnet wurde, der jährlichen Leistung von drei mittleren Kernkraftwerken. Bereits im Arbeitsplan der EU-Kommission für die Jahre 2009 bis 2011 waren Transformatoren als eine der zehn wichtigsten Produktgruppen zur Steigerung der Energieeffizienz genannt worden. Daher bilden die Strom-Wandler auch eines der insgesamt 38 so genannten Lose, in denen die EU-Kommission die stromfressenden Produktgruppen zusammengefasst hat.

Stamatis Sivitos von der Brüsseler Umweltkampagne „Cool Products Campaign“, in der sich mehrere Nichtregierungsorganisationen zusammengeschlossen haben, bezeichnet die Regulierung der EU-Kommission als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings werde den Transformatoren-Herstellern keine allzu harten Auflagen gemacht, kritisiert er. Bis 2018 ist eine Überprüfung der Verordnung vorgesehen – und diese Revision könne der Industrie die Möglichkeit geben, zahlreiche der schärferen Vorgaben bis zum Jahr 2021 wieder zu verwässern, befürchtet Sivitos.

Reiner Korthauer, der Geschäftsführer des Fachverbandes Transformatoren und Stromversorgung, vermutet, dass die EU-Kommission – zumindest zu Beginn der Beratungen mit der Industrie – nur die Betreiber großer Verteil- und Leistungstransformatoren im Fokus gehabt habe und dass die kleinen „Netztransformatoren“ später mit in das Kommissionspapier zu dem entsprechenden Produktgruppen-Los „hineingerutscht“ sind. Gerade bei den kleinen Transformatoren seien allerdings die Verluste mit 0,5 Terawattstunden pro Jahr gegenüber denen bei Leistungs- und Verteiltransformatoren, die jährlich bei 55 beziehungsweise 38 Terawattstunden liegen, gering.

Korthauer, dessen Fachverband die Hersteller kleiner Transformatoren mit einer Leistung bis zu einigen hundert Kilowatt vertritt, weist darauf hin, dass die Herstellung eines energiearmen Transformators oftmals teurer ist als die eines klassischen Gerätes. Die Rechnung der EU-Kommission, wonach die Kosten neuer Transformatoren wegen der Energieeinsparung bereits nach acht Jahren wieder hereinkommen, „ist sicherlich zu hinterfragen“. Ab wann sich energieeffiziente Transformatoren rechnen, hänge unter anderem stark vom Einsatzfall und der Nutzungsintensität der Geräte ab.

Zudem will Korthauer nicht ausschließen, dass Netzbetreiber zusätzliche Ausgaben, die durch die Umsetzung der Kommissionsverordnung entstehen, auch auf die Verbraucher abwälzen. Wenn die Komponenten für die Transformatoren teurer würden, dann seien die Netzbetreiber gezwungen, die zusätzlichen Ausgaben an anderer Stelle wieder hereinzuholen.

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