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Politik: Ölpreisdebatte: Wie bisher gerechnet wird - Geltende Regelungen zur Kilometerpauschale

Berufstätige, die den Weg zu ihrem Arbeitsplatz mit Auto, Motorrad oder Fahrrad zurücklegen, können bei ihrer Steuererklärung die so genannte Kilometerpauschale geltend machen. Anerkannt wird jedoch nur die einfache Entfernung.

Berufstätige, die den Weg zu ihrem Arbeitsplatz mit Auto, Motorrad oder Fahrrad zurücklegen, können bei ihrer Steuererklärung die so genannte Kilometerpauschale geltend machen. Anerkannt wird jedoch nur die einfache Entfernung. Für einen Kilometer kann der Auto-Pendler 70 Pfennig als Werbungskosten geltend machen. Vermutlich wird die rot-grüne Regierung demnächst die Kilometerpauschale erhöhen, aber in eine Entfernungspauschale umwandeln.

Wird das Auto für eine Dienstfahrt eingesetzt, darf der Arbeitgeber dem Eigentümer pro gefahrenem Kilometer 52 Pfennig steuerfrei erstatten. Wer aber die tatsächlichen Kosten seines Wagens pro Kilometer im Einzelnen nachweisen kann, kann diese ansetzen.

Wer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Motorrad pendelt, kann dafür - wieder nur für die einfache Entfernung - 33 Pfennig absetzen. Für Mofa-Fahrer sind es 28 Pfennig und für Fahrradfahrer 14 Pfennig. Berücksichtigt werden darf immer nur der kürzeste Weg oder die verkehrsgünstigste Straßenverbindung.

Heizkostenzuschüsse für Empfänger von Wohngeld, wie sie zur Zeit diskutiert werden, wären neu. Bisher können die Heizkosten nicht als Belastung der Miete hinzugerechnet werden. Damit sind sie nicht zuschussfähig.

In Deutschland gibt es nach den jüngsten verfügbaren Zahlen von 1998 bundesweit 2,95 Millionen Haushalte, die Wohngeld beziehen. In Westdeutschland sind es 2,2 Millionen und damit sieben Prozent aller dort lebenden Haushalte, in Ostdeutschland 0,74 Millionen und damit elf Prozent. Bund und Länder gaben dafür rund sieben Milliarden Mark aus.

In den alten Bundesländern lag das Durchschnittswohngeld - seit zehn Jahren unverändert - bei 154 Mark im Monat. Mit der Wohngeldreform im nächsten Jahr wird es um durchschnittlich 83 Mark angehoben. In Ostdeutschland lag der Durchschnitt bei 173 Mark.

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